Beitrag von Global Press, 03.01.2011, 14:02
Rentner: Bei Wohnungswechsel Postrentendienst benachrichtigen
Bei einer Änderung der Bankverbindung oder einem Wohnungswechsel sollten Rentner umgehend den Rentenservice der Deutschen Post davon in Kenntnis setzen, um eine Verzögerung bei der Rentenzahlung zu verhindern. Da der Postrentendienst für die Überweisung des Altersruhegeldes zuständig ist, muss der Rentenservice alle relevanten Änderungen sofort wissen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Entsprechende Änderungsformulare hält jede Postfiliale bereit. Wer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht selbst zur Post gehen kann, der darf auch einen Bekannten oder Verwandten beauftragen, die Änderung anzuzeigen. Zudem ist die Übermittlung per Internet unter http://www.deutschepost.de/rentenservice möglich. Dort finden sich zudem Informationen, was man beispielsweise im Sterbefall eines Rentenbeziehers tun sollte. Nach der Änderungsanzeige erhält der Rentenempfänger eine schriftliche Bestätigung vom Postrentendienst. (Hilde Nizamoglou/wid)
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