Beitrag von Karin Anding, 21.12.2009, 08:19
Pfeffersprays zum Selbstschutz
Wir leben in einer turbulenten Zeit. Im Zug der gesellschaftlichen Entwicklung wird die Erscheinung der Beschaffungskriminalität besonders in großen Städten immer höher. Oder welcher Jogger kennt nicht das Problem angriffslustiger Hunde, die kaum erzogen sind und auf die ihr Besitzer keinen Einfluss hat. Besonders Frauen trauen sich speziell in der dunklen Jahreszeit nicht durch enge Gassen, in Tiefgaragen oder auf ihrem Heimweg auf etwas abgelegenere Wege. Ein Mittel zur Selbstverteidigung ist also dringend nötig, um Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.
Als effektivstes Mittel hat sich in den europäischen Ländern das Pfefferspray durchgesetzt. Es ist einfach in der Anwendung und handlich in jeder Tasche unterzubringen. Pfeffersprays, die aber nicht als Tierabwehrsprays gekennzeichnet sind oder kein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes haben, sind verboten.
Ist man gezwungen, dieses Spray einzusetzen, muss man unbedingt auf die Windrichtung achten, um sich selbst nicht zu gefährden. Die Sprays haben eine Reichweite zwischen 2 und 4 Metern. Man sollte das unbedingt einmal testen, um im Ernstfall auch sicher zu sein, dass man den Angreifer erfolgreich abwehren kann. Die hochkonzentrierten Auszüge des Chili Pfeffers machen den Angreifer bis zu 45 Minuten handlungsunfähig, ohne ihm längerfristig wirklich zu schaden. Eine Ausnahme sind allerdings Asthmatiker und Drogenabhängige, bei denen der Einsatz des Sprays auch zum Tode führen kann. Im Normalfall führen die Wirkstoffe aber zu starkem Tränenfluss, zu Reizhusten, zu Entzündungen der Augen, der Nase und des Halses. Übelkeit und Erbrechen können durch das Einatmen des Pfeffersprays ausgelöst werden.
Das Selbstverteidigungsspray ist geeignet zur Abwehr aggressiver und angriffslustiger Hunde, die nicht auf die Befehle ihres Besitzers reagieren. Besteht akute Gefahr durch aggressive, kriminelle Personen und entsteht somit die Sachlage einer nachweisbaren Notwehrsituation, ist in diesen Fällen in Deutschland auch die Anwendung des Sprays gegen Menschen gerechtfertigt. Besteht keine Gefahr für Leben und Gesundheit, wird in Deutschland der Gebrauch des Abwehrsprays gegen Menschen bestraft. Das Verteidigungsspray ist in Waffenhandlungen zu bekommen und unterliegt nicht dem Waffengesetz.
Vom Spray Betroffene müssen die Augen mit Wasser ausspülen, die Haut gründlich reinigen und sie mit einem Hautöl abreiben und sollten auch einen Augenarzt konsultieren.
Bevor man aber ein Pfefferspray als Abwehr mit ins Ausland nimmt, um sich beispielsweise nachts auf Parkplätzen zu schützen, muss man sich vergewissern, ob der Besitz des Verteidigungssprays dort erlaubt ist.
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Abwehrspray, Verteidigungsspray, Pfefferspray,Selbstverteidigung, Selbstschutz,Waffengesetz,
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