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Internet


Beitrag von RA Michael Rohrlich, 20.05.2008, 13:54

Weitere Niederlage von Internetabzockern

So ziemlich jeder ist im Internet wahrscheinlich schon das eine oder andere Mal auf Seiten gelandet, die auf den ersten (und oft auch auf den zweiten) Blick kostenlose Dienstleistungen angeboten haben, wie z.B. Verwandtschaftsbeziehungen, Altersprognosen, SMS-Chat etc., und Gewinnspiele. Leider tappen hier nach wie vor noch sehr Viele in die Falle und erhalten, nachdem sie im guten Glauben ihre Daten eingegeben haben, Rechnungen, Mahnungen und letztlich auch anwaltliche “Droh-Schreiben”.

Und obwohl sich in letzter Zeit Presseberichte über derartige Abzock-Methoden häufen, lassen sich noch immer zu viele User einschüchtern und zahlen lieber die verhältnismäßig kleinen Summen, um keinen Ärger zu riskieren.

Grundsätzlich ist eine solche Haltung auch verständlich, bevor man noch mehr Kosten und Ärger riskiert, entscheidet man sich lieber für das kleinere Übel und zahlt. Aber genau darauf basiert das ganze Abzock-System. Erfolgreiche Klagen bezüglich der angeblich geschlossenen Verträge und der zweifelhaften Forderungen gibt es recht wenige.

In einer aktuellen Entscheidung vom 26.03.2008 (Aktenzeichen: 17 C 62/08) hat das Amtsgericht Hamm gegen den Betreiber einer Abzocker-Seite entschieden und dessen Klage abgewiesen. Durch die Gestaltung der betreffenden Seite, insbesondere durch die Hervorherbung von Worten, wie z.B. “gratis”, “free” oder “umsonst”, wird der Eindruck beim Verbraucher erweckt, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt. Ein etwaige Vergütungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so das Gericht, kommt überraschend und ist somit unwirksam.

Praxistipp: Wenn Sie auch Schreiben von Internet-Abzockern erreichen, können Sie entweder gar nicht reagieren und es darauf ankommen lassen. Die bessere Wahl ist jedoch, damit so bald als möglich zum Rechtsanwalt zu gehen und Rechtsrat einzuholen. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist diese Variante vorzuziehen, weil auf jeden Fall geprüft werden sollte, ob es sich tatsächlich um eine unberechtigte oder evtl. doch um eine berechtigte Forderung handelt.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Abzocke | Internetfalle | Onlinerecht