Beitrag von eload24, 02.12.2008, 01:53
Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) - Gütergemeinschaft und Erbschaft
Die einfache Gütergemeinschaft
Die Begründung der einfachen Gütergemeinschaft kann allenfalls eine Schenkung darstellen und löst nur dann einen Schenkungsteuertatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) aus, wenn mit der Einbringung der jeweiligen Gegenstände in das (nunmehrige) Gesamtgut ein Ehegatte zwangsläufig bereichert ist.
Bei Beendigung der einfachen Gütergemeinschaft gehen die einzelnen Gegenstände des verstorbenen Ehegatten – unabhängig von ihrer ehevertraglichen Qualifikation als Sondergut (§ 1417 BGB), Vorbehaltsgut (§ 1418 BGB) oder Gesamtgut (§ 1416 BGB) – auf den überlebenden Ehegatten bzw. auf die Erbengemeinschaft über. Dabei ist der Grundtatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt.
Die fortgesetzte Gütergemeinschaft
Während bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft das Zivilrecht (§ 1483 Abs. 1 S. 3 BGB) den Übergang des Anteils des Erblassers nicht zum Nachlass rechnet und einen rein güterrechtlichen Übergang anordnet, unterstellt § 4 Abs. 1 ErbStG einen Erwerb von Todes wegen. Schließlich erweitert § 20 Abs. 2 ErbStG den Kreis der Steuerschuldner für diesen Vorgang um den überlebenden Ehegatten, obwohl dieser nicht Rechtsnachfolger geworden sein muss.
Wiederum abweichend vom Familienrecht (§ 1490 S. 1 BGB) ordnet § 4 Abs. 2 ErbStG an, dass beim Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings die Rechtsnachfolger (nach § 1490 S. 2 BGB seine Abkömmlinge oder nach § 1490 S. 3 BGB der überlebende Partner der fortgesetzten Gütergemeinschaft) erbschaftsteuerpflichtig werden.
Der Grund für diese vom Zivilrecht abweichende Besteuerung liegt darin, dass das Familien-(Güter-)recht das Gesamtgut zusammenhalten will, indem keine Auseinandersetzung stattfindet. Von dieser Betrachtungsweise löst sich aufgrund eigengesetzlicher Wertungen das Erbschaftsteuerrecht, in dessen Vordergrund die Ermittlung der Bereicherung der betroffenen Personen steht.
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Bei der Gütergemeinschaft gilt die Grundaussage von § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB, dass der Erbteil des Ehegatten neben Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel und neben denen der zweiten Ordnung die Hälfte beträgt.
Themen: E-Mail Abo | Geld und Finanzen
|
Geld
Tags: Ebook-00748 | Erbe | Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) | Erbschaft | Erbschaftssteuer | Gütergemeinschaft | vererben
Beitrag von Rudolf Ring, 01.12.2008, 18:44
Modellbahn: Fahrzeuge der Spur 00 fahren auf kontinentalen Zweileiter-Anlagen der Spur H0
Wer als Modellbahner zum Shoppen nach England kommt oder beruflich dort zu tun hat, findet sich auf der Insel in einem eher ungewöhnlichen Modellbahnmarkt wieder. Der Grund: In Großbritannien, dem Mutterland der Eisenbahnentwicklung, wird anstatt der hier marktführenden Baugröße H0 die Baugröße 00 verwendet. Auch heute produziert in Großbritannien praktisch niemand in H0. Die Entwicklung beider Modellbahn-Nenngrößen begann allerdings gemeinsam aus der historischen Spur 0 heraus. Je nach Hersteller wurde 00/H0 („halb Null“) vor dem zweiten Weltkrieg als Bezeichnung für Spurweiten von 16 und 16,5 mm benutzt. Die verwendeten Maßstäbe schwankten dabei zwischen 1:72 und 1:91.
Im Rahmen von Standardisierungsbemühungen wurde H0 letztlich mit 16,5 mm Spurweite (1:87) und 00 mit dem Maßstab 1:76 festgelegt. Die maßstäbliche Spurweite von 00 wäre 18,9 mm, tatsächlich benutzen aber 00-Hersteller ebenfalls die Spurweite von 16,5 mm, denn damit sind die Exportchancen der Modelle natürlich erheblich besser.
Es ist daher problemlos möglich, britische Eisenbahnmodelle auf Ihrer Gleichstromanlage einzusetzen. Auch die vom Maßstab her zu erwartenden größeren Modellausführungen als bei H0 fallen kaum ins Gewicht. Denn die Vorbilder der britischen Eisenbahnen sind vielfach kleiner als vergleichbare Fahrzeuge vom Kontinent, und die 00-Hersteller geben sich offensichtlich auch Mühe, durch eine knappe Interpretation des Maßstabs 1:76 einem Mischbetrieb mit H0 nicht optisch im Wege zu stehen.
Da der englische Marktführer und 00-Produzent Hornby mit Jouef, Lima und Rivarossi drei kontinentale Modellbahn-Marken gekauft hat, scheint aber das (geschäftliche) Interesse an H0 im Mutterland der Eisenbahn inzwischen erheblich gewachsen zu sein, kein Wunder, wenn man dadurch im Besitz einer Vielzahl von Formen für die Nenngröße H0 ist.
Die Spur 00 bleibt im doppelten Sinne eine Inselspur. Weitere Infos zur Historie der Spur 00 und viele interessante Bilder finden Sie auf der Webseite http://www.spur00.de.
Hier erreichen Sie Ihr kostenloses, monatliches Modellbahn-Magazin:
www.modellbahntechnik-aktuell.de
Themen: E-Mail Abo | Hobby und Freizeit
|
Modelleisenbahn
Tags: Eisenbahnmodelle | Gleichstrom | Hornby | Jouef | Lima | Maßstäbe | Modellbahn | Rivarossi | Spur 00 | Spur H0 | Spurweite | Zweileiter
Beitrag von Udo Michaelis, 01.12.2008, 17:39
Für den Erfolg ist die Wirkung entscheidend, nicht die Leistung (Teil 1)
Wie oft hört man den Satz: “Wir leben in einer Leistungsgesellschaft”. Aber entspricht diese Aussage denn überhaupt der Wahrheit? Meine Antwort: “eindeutig nein!” Wenn wir für unsere Leistung bezahlt würden, dann wäre jeder steinreich, der am Hochofen oder im Bergwerk schuftet. Alle Malocher mit einer 60-Stunden-Woche müssten längst Millionäre sein. Andererseits hätte so mancher Filmstar oder berühmter Musiker ein relativ geringes Einkommen. Wenn es nach Leistung ginge, dann hätte der Vorstandschef eines Multikonzerns vielleicht ein 20 % höheres Einkommen, im Vergleich zu einem Mitarbeiter der untersten Hierarchieebene. Er würde aber niemals das 200fache verdienen.
An unserer Leistung kann es also nicht liegen, ob wir viel oder wenig verdienen. Welche Faktoren spielen also dann eine entscheidende Rolle? Das Prinzip, durch welches unsere Einkünfte bestimmt werden, ist folgendes: Wir bekommen genau das Geld, was wir oder unsere Waren, bzw. Dienstleistungen auf dem Markt wert sind. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich will, kann ich für meine Leistung einen extrem hohen Preis verlangen. Gibt es jedoch keinen, der gewillt ist, diesen Preis zu zahlen, dann bleibe ich auf meinen angebotenen Ware oder Dienstleistung sitzen. Den potentiellen Käufer interessiert es nicht die Bohne, wie viele Stunden ich für diese Leistung geknechtet habe. Er kauft genau dann, wenn der Nutzen für ihn höher ist, als der zu zahlende Preis. Zumindest muss er das Gefühl haben, dass beides in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander steht. Bei Arbeitsverträgen ist das nichts anderes. Ein Angestellter verkauft einem Arbeitsgeber seine Arbeitskraft. Die zur Verfügung gestellte Zeit wird durch Zahlung eines Gehaltes “gekauft”.
Ist der Chef davon überzeugt, dass der Nutzen des Mitarbeiter für das Unternehmen geringer ist, als dessen Tätigkeit kostet, wäre seine Entlassung die logische Konsequenz.
Themen: E-Mail Abo | Lebenshilfe
|
Glück und Erfolg
Tags: Erfolg | erfolgreich | Erfolgsblockaden | Erfolgsfaktoren | Geld | Leistung | Leistungsgesellschaft | Wert | Wirkung
Beitrag von eload24, 01.12.2008, 16:34
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Unbeschränkte Freistellung mit NV-Bescheinig
Willst Du mehr, als ein Freistellungsauftrag bewirken kann, nämlich die unbeschränkte steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen, dann beantrage beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung; § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Voraussetzung für eine solche Bescheinigung ist, dass bei Dir eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt, weil Dein Einkommen den Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle nicht übersteigt. Dies ist vielfach bei Rentnern der Fall oder bei reichen Leuten, die von Dividenden leben, weil Dividenden bis einschließlich 2008 nur zur Hälfte steuerpflichtig sind (§ 3 Nr. 40 EStG). Nach Vorlage der NV-Bescheinigung wird die Bank keine Abschlagsteuern mehr einbehalten.
“Dazu solltest Du mir ein Beispiel geben.”
Herbert ist 67 Jahre alt, verheiratet und lebt seit 2006 als Rentner im Ruhestand. Er bezieht im Jahr 2007 eine Rente von monatlich 1 600 €, die mit einem Ertragsanteil von 52 Prozent (§ 22 EStG) zu versteuern ist. Herbert hat gut geerbt und aus festverzinslichen Wertpapieren 5 500 € Zinsen und aus Aktien 10 000 € Dividende bezogen.
Schon auf den zweiten Blick ist klar: Steuern braucht Herbert nicht zu bezahlen, also wird ihm sein Finanzamt ohne weiteres auf Antrag eine NV-Bescheinigung ausstellen. Die Geltungsdauer der NV-Bescheinigung beträgt höchstens drei Jahre.
Die Einkommensteuertabelle für 2007 (§ 32 a EStG) beginnt für Verheiratete ab 15 328 €, sodass für die Eheleute Herbert keine Einkommensteuer anfällt.
Nochmals: Als Kapitalanleger solltest Du eine NV-Bescheinigung beantragen, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 7 664/15 328 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt (Quelle: § 32a EStG).
Themen: E-Mail Abo | Geld und Finanzen
|
Geld
Tags: Ebook-00713 | Freistellungsauftrag | Kapital | NV-Bescheinigung | Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R | Steuern
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 17:15
Acrylamid-Werte: Lebkuchen offenbar wenig belastet
Nach einer neuen Untersuchung der Verbraucherorganisation Foodwatch sind Lebkuchen und Spekulatius aus dem Handel in der Mehrzahl nur gering mit Acrylamid belastet.
So fanden sich in den meisten Fällen Werte von weniger als 100 Mikrogramm pro Kilo. Es gebe aber große Unterschiede, denn ebenso wurde in der Spitze ein Wert von 570 Mikrogramm gemessen. Bei den Spekulatius wurden in der Mehrzahl Werte von weniger als 200 Mikrogramm gemessen, teilt die Organisation in Berlin mit. Untersucht wurden elf Lebkuchen-Produkte und sechs Sorten Spekulatius.
Bei den Keksen haben drei der Hersteller die Belastung im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Acrylamid entsteht beim Backen. Die Substanz steht laut Foodwatch im Verdacht, krebsauslösend zu sein und das Erbgut zu schädigen. Den Angaben zufolge gibt es für Acrylamid keinen als sicher geltenden Grenzwert. Der behördliche «Signalwert» liege bei 1000 Mikrogramm. Die Organisation untersucht seit 2002 regelmäßig Lebkuchen und Spekulatius auf Acrylamid.
Externe Links
Foodwatch: www.foodwatch.de
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Ernährung
|
Kochen, Essen und Trinken
Tags: dpa | Ernährung | Essen & Trinken | Gesundheit | Verbraucher
Beitrag von eload24, 01.12.2008, 16:05
Excel-Programmierung mit VBA - VBA-Tricks: Unterprogramme testen
Wenn Sie Unterprogramme testen möchten, können Sie sich den Umweg über die Funktion Extras
Makro
Makros von Excel sparen. Sie können Unterprogramme auch direkt im VBA-Editor testen. Das machen Sie folgendermaßen:
Bewegen Sie die aktive Eingabemarkierung auf einen Befehl in dem entsprechenden Unterprogramm (also wollten Sie in dem Programm den Quelltext verändern). Klicken Sie dann auf die Schaltfläche Makro ausführen. Sie sieht aus wie die Start-Taste bei einem Videorekorder.
Themen: E-Mail Abo | Office
|
Microsoft Excel
Tags: Ebook-00700 | Excel | Excel-Programmierung mit VBA | Makro | testen | Unterprogramm | VBA-Editor
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:33
Thailand-Urlaubern steht kein Schadenersatz zu
Das Chaos am Flughafen von Bangkok dürfte etlichen Thailand-Reisenden die Urlaubslaune gründlich vermiest haben - Anspruch auf eine Entschädigung haben sie deshalb nicht unbedingt.
«Da ist für Pauschalurlauber generell eher wenig drin, weil es sich um höhere Gewalt handelte», sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ein Schadensersatz für mögliche Extrakosten für Hotel und Verpflegung während der Wartezeit lasse sich daher nicht geltend machen. Hier seien Pauschalreisende vielmehr auf die Kulanz der Veranstalter angewiesen.
Veranstalter hätten in Fällen wie in Bangkok das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, sagte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden. Urlauber erhielten dann ihr Geld zurück - allerdings nur für die noch ausstehenden Leistungen. Wer also nach seinem Ferienaufenthalt in Thailand auf der Rückreise auf dem Flughafen gestrandet ist, bekommt nur den Rückflug erstattet, sofern dieser nicht mehr vom Veranstalter durchgeführt werden kann. Dann bleiben Urlauber aber auf den Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Wartezeit und den neu organisierten Rückflug sitzen.
Wurde der Vertrag dagegen nicht vom Veranstalter gekündigt, sondern weiter erfüllt, lasse sich der verschobene Rückflug als Mangel reklamieren. «Dann steht einem ein Preisnachlass in Höhe von einem Tagessatz des Reisepreises zu», erklärte Degott. Wer mehrere Tage auf dem Flughafen festsaß, kann entsprechend mehrere Tagessätze einfordern. Die Ansprüche müssen Urlauber innerhalb eines Monats nach geplantem Urlaubsende geltend machen.
Externe Links
Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Reisen und Travel
|
Reisen
Tags: dpa | Ratgeber | Recht | Thailand | Tourismus
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:32
Proteste in Bangkok: Veranstalter holen Urlauber zurück
Die Reiseveranstalter in Deutschland holen gestrandete Urlauber aus Bangkok weiterhin mit Sonderflügen auf Umwegen zurück. Zugleich strichen mehrere Anbieter alle Reisen nach Bangkok auch für die nächsten Tage.
Damit reagieren sie auf die anhaltende Besetzung der beiden großen Flughäfen in Bangkok durch Gegner der thailändischen Regierung. Europas größter Tourismuskonzern, TUI, sagte alle Reisen nach Thailand, die über Bangkok führen, bis einschließlich Sonntag (7. Dezember) ab. Direktflüge nach Phuket seien aber weiter möglich. Der Branchen-Zweite Thomas Cook erklärte, seine Veranstalter wie Neckermann Reisen oder Bucher Last Minute hätten alle Reiseaufträge für Bangkok bis einschließlich Freitag (5. Dezember) gekündigt. Die Kunden können ihr Geld zurückerhalten oder kostenlos umbuchen. Die beiden Rewe-Veranstalter Dertour und Meier’s Weltreisen sagten ebenfalls Flüge nach Bangkok bis Freitag ab.
Die in Bangkok festsitzenden Urlauber werden mit Bussen zu anderen Flughäfen gebracht, zum Teil auch in das rund 800 Kilometer entfernte Phuket. Von dort starten Maschinen von Thai Airways, LTU, TUI oder auch Lufthansa. TUI berichtete, mit mehreren Sonderflügen schon 750 Urlauber über Phuket ausgeflogen zu haben. Thai Airways richtete einen Check-in-Schalter im Internationalen Handels- und Ausstellungs-Zentrum in Bangkok ein, hieß es in einer Mitteilung in Frankfurt. Von dort werden Bustransfers zu dem etwa 150 Kilometer entfernt liegenden Flughafen U-Tapao organisiert. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hatte die Koordination der Flüge übernommen, so dass Urlauber gegebenenfalls auch mit anderen Airlines zurückkommen können.
Die Deutsche Lufthansa erklärte, sie werde bis einschließlich Freitag ihre geplanten Bangkok-Flüge nach Phuket umleiten. Gäste, die über das Drehkreuz Bangkok zu anderen Zielen in Asien wollten, würden auf andere Maschinen umgebucht.
In Thailand sind insgesamt mehr als 200 000 Menschen gestrandet. Wie viele davon Deutsche sind, konnte der Deutsche ReiseVerband nicht sagen. Zunächst war von rund 1800 gestrandeten deutschen Touristen die Rede, allerdings wurden dabei nur Urlauber gezählt, die mit Veranstaltern unterwegs sind.
Externe Links
Informationen des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Reisen und Travel
|
Reisen
Tags: dpa | Konflikte | Reisen | Thailand | Tourismus
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:29
Studie: Frauen oft nur «Hinzuverdiener»
Obwohl immer mehr Frauen berufstätig sind, kommen sie über die Rolle der vom Partner abhängigen «Hinzuverdienerin» oft nicht hinaus. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen.
Sie vergleicht Zahlenmaterial aus den bundesweiten Mikrozensus-Erhebungen 2001 und 2006. Danach hat sich der bundesweite Anteil berufstätiger Frauen in dem Zeitraum zwar von 58,7 Prozent auf 61,5 Prozent deutlich erhöht. Zugleich sank aber die von Frauen insgesamt geleistete Wochenarbeitszeit von 30,2 Stunden 2001 auf 29,1 Stunden. Eine Erklärung dafür sei das starke Wachstum bei weiblicher Teilzeitarbeit und von Frauen besetzten Mini-Jobs, erklären die Autoren der Studie. Damit blieben die Frauen aber finanziell abhängig. «Von einer gleichberechtigten Arbeitsaufteilung zwischen den Geschlechtern ist Deutschland noch weit entfernt.»
Die Studie macht für diese Entwicklung zum Teil auch den Gesetzgeber verantwortlich. «Durch das Ehegattensplitting wird das zweite Einkommen bestraft - und das ist meist das weibliche», sagte Autorin Angelika Kümmerling. Die steuerliche Förderung der Mini-Jobs schaffe Anreize, kürzer zu arbeiten als viele Frauen es sich eigentlich wünschten. Damit widerspreche die Politik ihrem eigenen Ziel, mit dem teuren Ausbau der Kinderbetreuung und dem Elterngeld die Berufstätigkeit von Frauen weiter zu fördern. Das ab Anfang 2007 gezahlte Elterngeld geht in die Statistik noch nicht ein. «Wir warten mit Spannung auf diese Zahlen», sagte die Wissenschaftlerin.
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Familie
|
Lebenshilfe
Tags: Arbeitsmarkt | dpa | Familie | Frauen | Gesellschaft
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:27
Keine Vertragsstrafe bei ungebührlichem Verhalten
Unternehmen dürfen gegen unmanierliche Mitarbeiter nicht einfach eine Vertragsstrafe verhängen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
Die Richter gaben damit der Klage eines Service-Mitarbeiters gegen eine Fluggesellschaft statt und verurteilten das Unternehmen, bereits vom Lohn einbehaltene 3600 Euro an ihn zurückzuzahlen (Az.: 22 Ca 188/08). Der Arbeitnehmer hatte sich mit anzüglichen und schlüpfrigen Redensarten bei einer Vorgesetzten unbeliebt gemacht. Die Firma berief sich daraufhin auf einen Passus im Arbeitsvertrag und «verurteilte» den Mitarbeiter zu einem Monatsgehalt «Vertragsstrafe». Die Richter sahen darin allerdings einen Verstoß gegen das Gebot von «Treu und Glauben».
Die Regelung im Arbeitsvertrag sei völlig unbestimmt und daher nichtig. Außerdem sei der Arbeitnehmer «unangemessen benachteiligt» worden.
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Beruf und Bildung
|
Lebenshilfe
|
Lernen und Weiterbildung
Tags: Arbeitsgericht | Beruf | dpa | Prozesse | Recht
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:25
Zufriedenheit mit Kliniken klafft weiter auseinander
Bei der Patientenzufriedenheit klafft die Schere zwischen den Kliniken in Deutschland einer Umfrage zufolge immer weiter auseinander. Das teilte die Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg mit.
«Krankenhäuser mit einer hohen Patientenzufriedenheit legen in der Wertschätzung ihrer Patienten weiter zu, während Kliniken mit geringeren Zufriedenheitswerten einen weiteren Rückgang in der Gunst der Patienten hinnehmen müssen», Dies habe eine schriftliche Befragung der Kasse von 93 000 Versicherten ergeben, die im vergangenen Jahr in Krankenhäusern behandelt wurden.
Von den 20 Krankenhäusern mit den höchsten Zufriedenheitswerten im Jahr 2006 hätten sich zehn weiter verbessert, heißt es in der Mitteilung. Nur eines habe sich verschlechtert. Bei den 20 Kliniken mit den geringsten Werten dagegen gab es der Umfrage zufolge bei zehn einen Rückgang - nur fünf legten zu.
Besonders gut bewerteten die Patienten eine Klinik, wenn sie etwa mit den medizinischen Leistungen und der pflegerischen Betreuung zufrieden waren. Auch die Vorbereitung auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt und das Behandlungsergebnis spielten eine wichtige Rolle. Die Qualität des Essens und des Fernseh- und Radioangebots dagegen sei für die Patientenzufriedenheit «weniger entscheidend», berichtete die Kasse.
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Gesundheit
|
Gesundheit und Medizin
Tags: dpa | Gesundheit
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:20
Patienten bemängeln Medikamenten-Beipackzettel
Jeder zweite Deutsche ist mit den Beipackzetteln von Medikamenten unzufrieden, berichtet das Apothekenmagazin «Diabetiker Ratgeber». Dies ergab eine Infas-Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unter 3370 Bürgern ab 16 Jahren.
Danach halten 50 Prozent der Befragten die Packungsbeilagen von Medikamenten für zu kompliziert, unverständlich oder schlecht leserlich. Jedem Dritten machen die dort angegebenen Nebenwirkungen Angst. Patienten, die sich durch einen Beipackzettel verunsichert fühlten, sollten sich an einen Arzt oder Apotheker wenden, rät Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA.
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Gesundheit
|
Gesundheit und Medizin
Tags: Arzneimittel | dpa | Gesundheit
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:17
Leichter Anstieg bei Krankenstand
Arbeitnehmer melden sich wieder etwas öfter krank: Nach dem historischen Tiefststand bei Fehlzeiten in deutschen Unternehmen vor zwei Jahren gibt es wieder einen leichten Anstieg.
Von Januar bis Oktober 2008 lag der Krankenstand bei 3,8 Prozent, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 3,7 Prozent, wie der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in Berlin mitteilte.
Über das gesamte Jahr 2007 betrug der Krankenstand 3,5 Prozent und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von 3,4 Prozent. Im Jahr 2007 fehlten die Arbeitnehmer durchschnittlich an 12,8 Tagen, während 2006 der Tiefststand mit 12,4 Tagen erreicht war. Den Höchststand gab es 1980 mit 26 Fehltagen, dem Doppelten des heutigen Niveaus.
Der BKK Bundesverband analysiert die Gesundheitsbefunde des Vierten der 26,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Daraus ergibt sich eine seit Jahren kontinuierliche Zunahme der psychischen Störungen auf zuletzt knapp zehn Prozent aller Krankheitstage der Beschäftigten. 1976 lag dieser Anteil bei nur zwei Prozent.
Dauerte 2007 ein durchschnittlicher Erkrankungsfall laut BKK-Statistik zwölf Kalendertage, waren es bei psychischen Erkrankungen 31 Tage, bei bösartigen Tumorerkrankungen 35,5 Tage.
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Beruf und Bildung
|
Lebenshilfe
|
Lernen und Weiterbildung
Tags: Arbeit | Beruf | dpa | Gesundheit
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:06
Kartellamt erwirkt Gutschriften für Gaskunden
Zahlreiche Gaskunden können mit Gutschriften und Bonuszahlungen in Gesamthöhe von rund 127 Millionen Euro rechnen. Auf Druck des Bundeskartellamtes verpflichteten sich 29 führende deutsche Gasversorger, diesen Betrag zurückzuerstatten.
Etwa die Hälfte davon entfalle auf Bonuszahlungen und Gutschriften in der nächsten Jahresabrechnung oder Schlussrechnung der Kunden, sagte Bundeskartellamts-Präsident Bernhard Heitzer in Bonn. Der übrige Betrag werde durch Verschiebung von Preiserhöhungen oder Preissenkungen an die Kunden weitergeleitet.
Wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise hatte das Bundeskartellamt Anfang März Verfahren gegen 33 Gasversorger eingeleitet. Diese beliefern rund 3,5 Millionen Kunden, was nach Aussage Heitzers etwa 35 Prozent der Gaskleinkunden ausmacht und etwa ein Viertel der in Deutschland abgesetzten Gasmenge. Gegen zwei Unternehmen sei das Verfahren eingestellt worden, da sich der Missbrauchsverdacht nicht erhärtet habe. 29 Verfahren würden gegen die Zusagen, die eine ganz erhebliche Entlastung der Verbraucher bedeuteten, eingestellt. Bei zwei Unternehmen wurden die Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Das Bundeskartellamt entschied sich nach Angaben Heitzers für die Zusagenlösung, da die erreichten Vorteile für den Verbraucher dem Betrag einer möglichen förmlichen Entscheidung sehr nahe kommen. Zudem kommen sie dem Verbraucher unmittelbar zugute. Das Konzept der Behörde führt Heitzer zufolge dazu, dass die Gasversorger an die Grenze ihrer Rentabilität gehen. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass von den Unternehmen keine weiteren Zugeständnisse mehr gefordert werden könnten. «So hoch sind die Renditen in dem Bereich der Belieferung von Kleinkunden mit Gas nicht, was wir auch mit Erstaunen festgestellt haben», sagte Heitzer.
Das Amt ist für etwa fünf Prozent der rund 700 Gasversorger mit rund 15 Prozent der Gaskunden zuständig. Für die übrigen 95 Prozent der Gasversorger und 85 Prozent der Gaskunden sind die Landeskartellbehörden zuständig, die ebenfalls wegen der Preise ermitteln.
RWE Vertriebspartner RWE Energy begrüßte die Einstellung des Verfahrens. Auf die vier RWE-Beteiligungsgesesellschaften RWE Westfalen-Weser-Ems, Süwag, Mitgas und Rhenag entfallen einem Sprecher zufolge 17 Millionen Euro. RWE will das Geld im Zuge einer zum Jahreswechsel geplanten Gaspreissenkung an die insgesamt 600 000 Kunden zurückzahlen. Die Rückzahlung mache jedoch nur rund ein Fünftel der geplanten Senkung aus, die insgesamt zwischen fünf und sieben Prozent liege, sagte der Sprecher.
Hauptursache für die Verringerung seien sinkende Beschaffungspreise.
Themen: E-Mail Abo | dpa
Tags: dpa | Gas | Geld | Preise | Verbraucher
Beitrag von dpa, 01.12.2008, 16:01
ADAC-Test: Kopfstützen weiterhin oft mangelhaft
In einem aktuellen Kopfstützentest des ADAC haben nur fünf von 25 Modellen mit «gut» abgeschnitten. Die Tester bewerteten allein die Modelle Audi A4, Opel Insignia, Alfa MiTo, Volvo XC60 und den neuen VW Golf derart positiv.
Das teilte der Automobilclub in München mit. Gerade in Kleinwagen gebe es noch Schwächen beim Schutz der Halswirbelsäule. Auch neue Kopfstützenkonstruktionen wie die Lösungen im BMW X3 und der Mercedes M-Klasse landeten nur im Mittelfeld.
Laut ADAC sollen die Erkenntnisse aus den bisherigen Kopfstützentests in ein neues und einheitliches europäisches Testverfahren einfließen. Dabei geht es um Belastungsproben, die unter anderem die Strukturfestigkeit von Sitz und Kopfstütze überprüfen. Hinzu kommen statische Prüfungen, die sich auf die Geometrie der Kopfstützen beziehen. Das neue Testverfahren soll in Zukunft in die Bewertung des Insassenschutzes im Rahmen des sogenannten Euro-NCAP-Tests einbezogen werden.
Externe Links
ADAC: www.adac.de
Themen: E-Mail Abo | dpa
|
Auto und Verkehr
Tags: Auto | dpa | Hersteller
finanzen
Hobby und Freizeit
Allgemein
Kochen, Essen und Trinken
office
Reisen
Lebenshilfe
Lernen und Weiterbildung
Gesundheit und Medizin
dpa
RSS 2.0