Beitrag von Gisela Behrendt, 24.10.2008, 06:57
Website: Urheberrecht für Gedichte & Co.
Immer mehr Menschen verfügen über eine eigene Website im Netz. Aber nicht jeder ist der geborene Texter und sieht sich daher nach Verwendbarem um.
Manchmal möchte man ja auch ein bekanntes Gedicht oder eine Kurzgeschichte zu einem Thema verwenden, vielleicht vor Weihnachten seine Seite mit einem Weihnachtsgedicht aufwerten.
Auch in diesem Fall sind die Copyright-Bestimmungen, die für alle Texte gelten, zu beachten. Honorarfrei verwenden dürfen Sie zum Beispiel Gedichte von Schriftstellern, die seit 70 Jahren tot sind. Also Goethe, Schiller, Dickens und Fontane sind in diesem Kreis kein Problem. Bei anderen dürfen Sie den Text nur „Mit freundlicher Genehmigung“ nach einer Anfrage bei diesen selbst, ihren Erben oder dem entsprechendem Verlag verwenden. Eine Veröffentlichung ist also ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet - auch nicht im digitalen Zeitalter.
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