Beitrag von RA Michael Rohrlich, 02.05.2008, 12:53
Webshop vs. Ebay
Da insbesondere Existenzgründer häufig vor der Frage stehen, ob Sie erst einmal mit einigen Auktionen bei Ebay & Co. einsteigen oder direkt einen eigenen Onlineshop eröffnen sollen, folgt hier eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten unabhängig von den jeweils zu veräußernden Produkten:
1) Ebay
-> Vorteile:
- einfacher Einstieg, auch für Anfänger in Sachen Webdesign / Onlinehandel
- großer, weltbekannter Marktplatz mit zahlreichen potentiellen Kunden
- keine eigenen Marketingmaßnahmen erforderlich
- keine Festlegung auf bestimmte Produktform / Branche erforderlich
- Start mit Privatauktionen als “Markttest” möglich
- Anbieten von Waren und Dienstleistungen möglich
-> Nachteile:
- Ebay-Gebühren
- Widerrufsrecht im Verhältnis gewerblicher Verkäufer – Privatkunde immer 1 Monat (derzeit gängige Rechtsprechung)
- eingeschränkte Werbe- und Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Produkte / Dienstleistungen
- zunehmend Betrugsfälle auf Online-Auktionsplattformen
2) Onlineshop
-> Vorteile:
- eigener Shop mit der Möglichkeit, (nahezu) alles selbst zu bestimmen
- Widerrufsrecht im Verhältnis gewerblicher Verkäufer – Privatkunde nur 2 Wochen
- bessere Handhabung gegenüber einzelnen Ebay-Auktionen
- keine Ebay-Gebühren
-> Nachteile:
- Webdesign-Kenntnisse oder Beauftragung von externen Dienstleistern erforderlich
- Shop- / Warenwirtschaftssystem erforderlich
- eigene Marketingmaßnahmen (Suchmaschinenoptimierung, Werbung etc.) erforderlich
Praxistipp: Unabhängig davon, für welche Variante man sich als Unternehmer entscheidet, grundsätzlich sollte man seine Lebensgrundlage vernünftig planen und z.B. nicht etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Konkurrenten “entleihen” o.ä. Es hat sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, anfangs lieber einen bestimmten Betrag für Rechtsberatung auszugeben, als hinterher unangenehme und z.T. sehr kostspielige Überraschungen mit Abmahnungen zu erleben. In dieser Hinsicht gibt es übrigens bei Ebay bzw. Onlineshops keine meßbaren Unterschiede, das Risiko eine Abmahnung zu erhalten ist in etwa gleich groß.
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