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Beitrag von Mirko Müller, 09.02.2009, 15:44

Vorsicht bei eBay-Verkäufen: Original-Produktfotos nur mit Genehmigung des Rechteinhabers verwenden

Bei Internetverkäufen über ebay und andere Plattformen ist es gang und gäbe, die Auktion mit einem Produktfoto des verkauften Geräts zu versehen. Diese Praxis kann jetzt teuer werden. Denn laut einem Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. Februar 2009 (Aktenzeichen AZ 6 U 58/08) ist die Verwendung von Originalfotos nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.

Geklagt hatte ein Fotograf, dessen Produktfoto ohne Zustimmung bei einer Auktion für ein gebrauchtes Navigationsgerät verwendet wurde. Die Richter sahen zwar nur eine “nicht erhebliche Rechtsverletzung” und sprachen dem Fotografen 40 Euro Schadenersatz zu - allerdings nur, weil das Foto lediglich wenige Tage im Internet abrufbar war. Da es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelte und es die erste Rechtsverletzung des Verkäufers war, begrenzte das Gericht die Abmahnkosten auf 100 Euro.

Pressemeldung des brandenburgischen Oberlandesgerichts:
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/1411/PM%20Foto-Urheberrecht%20Internetauktion.pdf

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht | Verbrauchertipps
Tags: ebay | Fotograf | Fotos | Klage | Originalfotos | Produktfotos | Rechte | Rechteinhaber | Rechtsverletung | Urheberrecht | Urteil

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