Beitrag von Thomas v. Buelow, lic. oec. HSG, 02.01.2008, 14:05
vier Säulen der Altersversorgung
Die gesetzliche Rente wird aller Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein, die persönlichen finanziellen Anforderungen nach Beendigung des Arbeitslebens zu erfüllen. Was muss also getan werden, um nach einem Arbeitsleben möglichst frei von finanziellen Sorgen zu sein? Und wie wird berücksichtigt, dass das Arbeitslebens nicht nur wegen dem Alter sondern auch wegen Unfall oder Krankheit früher beendet werden muss? Auch kann das Arbeitsleben kurzfristig unterbrochen sein. Dafür Vorsorge zu treffen ist ebenso wichtig, sonst müssen die für das Alter angelegten Reserven zu evtl. ungünstigen Bedingungen angebrochen werden. Nicht umsonst gibt es heute schon einen florierenden Markt für ‘gebrauchte’ Lebensversicherungen.
Empfehlenswert ist folgende Struktur:
1. Liquiditätsreserve 4 bis 6 Monatsgehälter
2. Berufsunfähigkeit muss zusammen mit Sozialleistungen 40-60 Prozent des Bruttogehalt abdecken und bei Abhängigkeit vom Hauptverdiener eine Absicherung des Todesfall in Höhe von 1-3 Jahresgehältern
3. Sicherung der Investitionen und Ersatzanschaffungen
4. Im Alter Absicherung der Langlebigkeit durch Verrentung aber mit Regelung für frühen Tod für die Nachkommen.
Regelmäßig, z.B. spätestens nach 5 Jahren, sollte überprüft werden wie die vier Säulen abgedeckt sind.
Nehmen Sie eine Auflistung Auflistung ihrer Verträge vor.
Seit 2005 beträgt die Besteuerung der Lebensversicherung 50 Prozent des Kapitalertrages - sind sie dennoch im Vergleich zu anderen Möglichkeiten attraktiv?
Bei Rente mit 65 sind 18 Prozent sonst 27 Prozent zu versteuern und interessant für die Absicherung und Erbschaftsteuer.
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