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Internet


Beitrag von RA Michael Rohrlich, 01.12.2010, 10:28

Vertragschluss in Web-Shops

Genauso wie im richtigen Leben auch setzt ein Vertragsschluss via Internet zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, welche die wesentlichen Bestandteile des Vertrages beinhalten, bei einem Kaufvertrag also zumindest Kaufgegenstand sowie Kaufppreis. Im Rahmen eines Webhops wird in der Darstellung der Waren noch kein konkretes Vertragsangebot gesehen, eher eine Art “Schaufensterauslage”. Die angepriesenen Waren stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Angebotsabgabe dar (sog. invitatio ad offerendum). Durch die Bestellung des Kunden gibt dieser dann erst ein Angebot zum Vertragsschluss ab, welches der Händler seinerseits dann annehmen kann (aber nicht muss). Die Annahme erfolgt in aller Regel entweder durch entsprechende Erklärung per E-Mail oder durch Übersendung der bestellten Ware. Trotz dieser (eigentlich) simplen Vorgehensweise kommt es hierbei immer wieder zu Missverständnissen, etwa wegen fehlerhafter Preisangaben oder des Versands von falscher Ware (so z.B. im Urteil des AG München vom 04.02.2010, Aktenzeichen: 281 C 27753/09).

Mit Hinblick auf den Vertragsschluss haben viele Händler mehr oder weniger sinnige Klauseln in ihren AGB, wie etwa: „Bestellungen nehmen wir wahlweise durch schriftliche Auftragsbestätigung (Email/Brief/Fax) oder Warenübersendung an“. Derartige Formulierungen verstoßen jedoch gegen das Wettbewerbsrecht, weil dadurch der Händler dar Recht erhalten würde, zu jedem beliebigen Zeitpunkt das Vertragsangebot des Kunden noch annehmen zu können (LG Leipzig, Urteil vom 04.02.2010, Aktenzeichen: 08 O 1799/0).

Praxistipp: Die Vertragsannahme sollte nicht schon in der (normalerweise) automatisch verschickten E-Mail zur Bestätigung des Bestelleingangs erfolgen; in dieser sollte aber der vollständige AGB-Text oder zumindest die Widerrufs- / Rückgabebelehrung enthalten sein. Erst danach, und sei es auch nur 1 Minute später, kann dann die Annahme des Vertrages erfolgen.

Übrigens: Weitere Infos rund um das Thema E-Commerce finden sich auf Rechtssicher.info, u.a. zum Thema Vertragstypen oder auch zu den Vor- bzw. Nachteilen von Online- bzw. eBay-Shops.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht |
Tags:

Onlinerecht, Onlineshop, Webshop, Vertrag, Abschluss, Vertragsschluss

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