Beitrag von dpa, 20.11.2008, 11:47
Versicherungsvertragsgesetz: Neue Bedingungen
Viele Verbraucher bekommen derzeit Post von ihrer Versicherung, in der es um das «Versicherungsvertragsgesetz» geht. Das ist kein Grund zur Sorge, denn meist profitieren sie davon, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Die Versicherungsbedingungen müssen schlicht an die neuen Regelungen angepasst werden. Sie traten Anfang dieses Jahres in Kraft, bezogen sich bislang aber im Grundsatz nur auf neue Verträge. Vom 1. Januar 2009 an fallen auch Policen mit Abschlussdatum vor 2008 darunter.
Der Bund der Versicherten rät Kunden dennoch, die Neuerungen für ihren Vertrag genau zu prüfen. Wenn Gesellschaften im Rahmen der Bedingungsanpassung weitergehende Änderungen unterbringen, müssen diese besonders gekennzeichnet sein und bis Ende November vorgelegt werden. Und wer noch keine Post bekommen hat, sollte das Unternehmen zur Zusendung der neuen Unterlagen auffordern.
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