Beitrag von dpa, 28.08.2008, 10:47
Vermögen von Eltern und Kindern sauber trennen
Verwalten die Eltern Bankkonten ihrer Kinder, als gehörten die Konten ihnen, sind die Einkünfte den Eltern zuzurechnen. Das Finanzamt kann Zinserträge und Gewinne aus Aktienverkäufen also in der Steuererklärung der Eltern ansetzen.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße kann das sogar dann gelten, wenn die Kinder schon volljährig sind, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin mitteilt (Az. 5 K 2200/05).
In dem Fall hatte ein Paar umfangreiche Wertpapiergeschäfte über die Konten ihrer Kinder getätigt. Sie verfügten über die Konten nachweislich wie über eigene Konten. Der Steuerzahlerbund empfiehlt angesichts des Urteils, das Vermögen der Kinder strikt vom eigenen zu trennen und Schenkungen an die Kinder sorgfältig zu dokumentieren. Denn die bloße Auslagerung eigenen Vermögens auf Konten der Kinder werde steuerlich nicht anerkannt.
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