Beitrag von RA Michael Rohrlich, 04.06.2008, 13:16
Verbot des Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Fußballspiele
Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz wird an dieser Stelle zur darauf hingewiesen, dass ein Schwarzmarkthandel mit Fußball-Eintrittskarten in aller Regel vom Veranstalter untersagt ist. Dies kann auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, wie u.a. das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 03.02.2005 (Aktenzeichen: 5 U 65/04) entschieden hat. Zudem sei der Aufbau eines “Schwarzmarkthandels” als Verstoß gegen das Wettbewersbrecht zu werten, so die Hamburger Richter.
Praxistipp: Auch der Erwerb eines Tickets für die Europameisterschaft unterliegt strengen Regeln. Es ist also zur Vorsicht zu raten und auf den Handel auf den sog. “schwarzen Markt” zu verzichten – sowohl vor dem Stadion als auch online. Im schlimmsten Fall ergattert man ein überteuertes Ticket und wird dann trotzdem nicht ins Stadion gelassen.
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