Beitrag von Frithjof Gutekunst, 23.12.2007, 13:57
VENÜ = Vormachen – Erklären – Nachmachen – Üben
Das Verfahren gliedert sich in folgende Ausbildungsschritte:
1. Schritt: Dem Lerner wird der gesamte Ablauf vorgemacht und erklärt, damit der Lerner einen Gesamteindruck erhält.
2. Schritt: Die Tätigkeit wird in Einzelschritte zerlegt. Dem Lerner wird durch den Ausbilder jeder Einzelschritt vorgemacht und erklärt. Der Lerner vollzieht anschließend den Einzelschritt nach und übt ihn, bis er ihn beherrscht. Danach wird mit dem nächsten Schritt begonnen.
3. Schritt: Diese Tätigkeiten werden so lange fortgeführt, bis der Lerner die gesamte Abfolge der Tätigkeiten beherrscht.
Mit dem Ausbildungsverfahren Üben soll erreicht werden, dass aufgenommene Informationen beim Lerner durch eigenes Handeln vertieft und verfestigt werden. Durch Üben soll ein gewisser Grad an Verhaltenssicherheit erzielt werden.
Grundsätze für das Üben:
- Sachverhalt und Aufgabenstellung müssen eindeutig sein, organisatorischen Rahmenbedingungen müssen gegeben sein.
- konstruktive Fehlerkorrektur.
- Ausbilder muss das Üben sorgfältig überwachen und ggf. ständig korrigieren.
Das Ausbildungsverfahren Wiederholen dient dazu, das erlernte Wissen und/oder erlernte Tätigkeiten ganz oder in Teilen aufzufrischen und zu festigen. Wird dabei der Lernstoff noch erweitert, spricht man von Vertiefen (Transfer vom Kurzzeitgedächtnis in das Langzeitgedächtnis). Um einen Lernstoff dauerhaft im Gedächtnis zu verankern, sind regelmäßige Wiederholungen erforderlich.
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