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Geld und Finanzen


Beitrag von dpa, 28.08.2008, 10:22

Urteile zum neuen Eigentumsrecht

Darf ein Fahrstuhl eingebaut werden? Sollen Balkone an die Fassade? Wie in Mehrfamilienhäusern Beschlüsse für solche Fragen herbeigeführt werden, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Seit etwas mehr als einem Jahr ist eine neue Fassung in Kraft. Durften viele Beschlüsse vorher nur einstimmig gefällt werden, reicht heute oft eine Mehrheit. Viele Experten rechneten mit einer Klagewelle, denn über die Auslegung vieler Grundsätze in der Praxis müssen die Gerichte befinden. Bis dato ist allerdings wenig geschehen - Juristen verzeichnen sogar weniger Klagen als zuvor.

Die Novelle trat zum 1. Juli 2007 in Kraft. Nach alter Rechtslage mussten sich immer alle einigen, erläutert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands Wohnen im Eigentum in Bonn - der Einzelne konnte also Entscheidungen der Mehrheit blockieren. Nach neuer Rechtslage können nun viele Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden.

«Unsere Mitglieder haben Angst, dass sie überstimmt werden und zahlen müssen», weiß Heinrich aus der Beratung. Und wer nicht zahlen kann, kann im schlimmsten Fall sogar zum Verkauf gezwungen werden, sagt Wolf Bodo Fries, Geschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin. Erste Urteile zeigen nun aber, dass diese Angst offenbar unbegründet ist.

Denn zum einen kann die Mehrheit auch nach neuem Recht nicht einfach beschließen, wie es ihr gefällt: So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Konstanz zugunsten eines einzelnen Eigentümers und gegen 20 Miteigentümer. Letztere wollten für 80 000 Euro drei Fahrstühle anbauen lassen. Da sie aber außen angebaut werden sollten, lag ein Antrag auf eine Änderung der «Eigenart der Wohnanlage» vor - und das erfordert weiter Einstimmigkeit (Az.: 12 C 17/07).

In einem anderen Fall vor demselben Gericht wollte ein Miteigentümer einen Balkon über die offene Veranda eines anderen bauen. Die anderen Eigentümer der Anlage waren dafür. Doch die Richter hoben den Mehrheitsbeschluss auf: Die Wohnung des Klägers würde dunkler. Außerdem hätte er keine freie Sicht gen Himmel mehr. Die Balkonaufstockung hätte also eine «unbillige Beeinträchtigung» dargestellt, und die darf nicht gegen den Willen Einzelner entschieden werden, sondern muss nach wie vor einstimmig erfolgen (Az.: 12 C 10/07).

«Für einen Laien ist das zu viel», sagt Burkhard Rüscher, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München - solche Details kennen nur Juristen. Rüscher hat Erfahrung mit dem neuen WEG - allerdings meist nur aus den Akten. Denn zu einem Prozess kommt es seiner Erfahrung nach selten, und nach der Novelle noch seltener als vorher.

Die meisten Klagen würden aus formalen Gründen abgewiesen, also ohne inhaltliche Prüfung. Ein Grund seien auch die Kosten: Früher ließen sich WEG-Streits quasi zum Nulltarif ausfechten. Das hat sich mit der Novelle geändert. Nun sei der Streit zwischen Wohnungseigentümern «ein normaler Zivilprozess». Wer verliert, zahlt also alles.

Der Ratgeber «Das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die wichtigsten Änderungen Schritt für Schritt erklärt» zum neuen Wohnungseigentumsgesetz ist beim Verband Wohnen im Eigentum erhältlich. Er kostet 15,50 Euro inklusive Versand und kann bestellt werden, entweder per Fax: 0228 / 721 58 73 oder per E-Mail: kundencenter@wohnen-im-eigentum.de. Haus und Grund hält im Internet unter «haus-und-grund.net» das kostenlose Infoblatt «Änderungen durch das neue Wohnungseigentumsrecht» bereit.

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