Beitrag von RA Michael Rohrlich, 05.09.2008, 13:31
Unwirksame AGB als Wettbewerbsverstoß
Das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen wird von vielen Online-Händlern nicht ernst genug genommen. Nicht selten wird einfach vom Mitbewerber kopiert oder selbst gestaltet - mit teilweise fatalen Folgen. Nicht nur, dass fehlerhafte AGB-Klauseln im Zweifel immer zu Lasten des Verwenders, also des Händlers, gehen und somit genau das Gegenteil des eigentlichen Zwecks bewirken. Damit können Händler auch schneller in eine Abmahnfalle tappen, als ihnen lieb ist.
Mit seinen zwei Entscheidungen vom 09.05.2007 (Aktenzeichen: 6 W 61/07) und vom 04.07.2008 (Aktenzeichen: 6 W 54/08) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. die Ansicht vertreten, dass in der Verwendung von fehlerhaften AGB-Klauseln auch zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen ist. Die Konkurrenz kann den Verwender dieser unzulässigen AGB also kostenpflichtig abmahnen. In diesem Zusammenhang ist auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 26.10.2007 (Aktenzeichen: 16 O 756/07) hinzuweisen, in welchem die Berliner Richter einen Streitwert von bis zu 5.000 Euro pro fehlerhafter AGB-Klausel als angemessen ansahen. Schon bei einem Streitwert von “nur” 5.000 Euro betragen die Gerichts- und Anwaltskosten zusammen über 2.000 Euro!
Die Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 16.05.2008, Aktenzeichen: 6 U 26/08) soll aber auch nicht unerwähnt bleiben. Die Kölner Richter sahen in fehlerhaften AGB-Klauseln nicht unbedingt immer einen Wettbewerbsverstoß, insbesondere im Hinblick auf Ebay-Auktionen sei zu differenzieren.
Allerdings ist der sog. “fliegende Gerichtsstand” bei Internet-Rechtsstreitigkeiten zu beachten. Aus diesem Grundsatz folgt, dass der Anspruchsteller sich sozusagen aussuchen kann, in welcher Stadt er den Gegner verklagt, da Rechtsverletzungen im Internet ja auch von überall abrufbar sind. Folglich kann ein Kläger z.B. vor das Gericht ziehen, welches seine eigene Rechtsauffassung schon in anderen Verfahren bestätigt hat.
Praxistipp: Gehen Sie als Online-Händler gar nicht erst das Risiko ein und verwenden Sie lieber etwas Zeit und Geld für Ihre AGB. Das Geld, was Sie anfangs dafür investieren, erspart Ihnen später Ärger und kostenintensive Abmahnungen.
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