Beitrag von RA Michael Rohrlich, 03.02.2010, 15:05
Übersicht besonderer Warengruppen in Onlineshops
Die nachfolgende Übersicht listet verschiedene Warengruppen / Produkte auf, die im Rahmen eines Onlineshops zwar grundsätzlich verkauft werden dürfen. Allerdings gilt es hierbei, besonders auf ein korrektes Angebot der jeweiligen Waren zu achten, da sie im Vergleich zu “normalen” Produkten erhöhten Anforderungen etwa in Bezug auf bestimmte Kennzeichnungen etc. unterliegen.
Diese Liste ist in alphabetischer Reihenfolge und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
* Alkohol
* Batterien / Akkus
* Bio-Produkte
* Bleikristalle / Kristallgläser
* Bücher / E-Books
* Chemiekalien
* Computerspiele
* Elektrogeräte
* Erotikartikel
* Ersatzteile
* Fahrzeuge (Pkw, Lkw) / Autoreifen
* Haushaltsgeräte (sog. “Weisse Ware”)
* Heilsteine
* Kerzen
* Klimageräte
* Kondome
* Kosmetik-Artikel
* Kunstobjekte
* Lebensmittelzusatzstoffe
* Lichtquellen
* Medikamente / Medizinprodukte
* Nahrungsmittel / Nahrungsergänzungsmittel
* Rebuild-Produkte (No-Name-Zubehör zu Markenartikeln)
* Reisen
* Satellitenreciever (sog. “Set-Top-Boxen”)
* Spielzeug
* Tabak (Zigaretten, Zigarren, Zubehör)
* Textil-Produkte
* Videos / Spiele / Musik (u.a. FSk-18-Produkte)
* Waffen
* Waschmaschinen
Für den Fall, dass Sie in Ihrem Onlineshop eine oder mehrere der genannten Warengruppen / Produkte anbieten bzw. zukünftig anbieten wollen, ist eine vorherige juristische Beratung Pflicht!
Themen: E-Mail Abo | Internet
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Onlinerecht
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Tags:
Onlinerecht, Onlineshop, Warengruppen, Produkte, Kennzeichnungspflicht
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