Beitrag von RA Michael Rohrlich, 17.10.2007, 12:39
Überblick Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sollten zumindest die grundlegenden Voraussetzungen vom sogenannten “Kleingedruckten” kennen. Jeder ist schon mal mit AGB in Kontakt gekommen, sei es beim Abschluss eines Kontos, beim Handyvertrag oder bei der Beauftragung von Handwerkern – auch wenn in den meisten Fällen die AGB gar nicht durchgelesen werden. Man schaut erst nach, wenn es Probleme z.B. mit einer Kündigungsfrist o.ä. gibt. Dann ist es aber natürlich schon zu spät, dann hat man den Klauseln bereits zugestimmt.
Folgende Punkte sind unerlässliche Bestandteile von juristisch korrekten Geschäftsbedingungen (AGB):
- “für eine Vielzahl von Verträgen”: im Unterschied zu einzelnen Absprachen zwischen den Vertragspartnern beim Geschäftsabschluss werden AGB auch noch bei vielen anderen Verträgen benutzt, so dass der Verkäufer diese nicht jedes Mal neu aushandeln muss.
- “vorformulierte Bedingungen”: die AGB liegen dem Verkäufer normalerweise bereits vor, wenn er mit dem Käufer eine vertragliche Bindung eingeht, die AGB müssen also nicht erst beim Vertragsschluss niedergeschrieben werden.
- “ausdrücklicher Hinweis durch Verwender”: derjenige, der AGB verwenden möchte, muss seinen Vertragspartner ausdrücklich darauf aufmerksam machen.
- “Vorliegen spätestens bei Vertragsschluss”: bevor ein Vertrag unterschrieben wird, müssen die AGB durch den Verkäufer vorgelegt werden.
- “Kenntnisnahme in zumutbarer Art und Weise möglich”: Der Begriff “zumutbar” ist leider nicht sehr griffig, er lässt einigen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen. Kurz gesagt muss der Käufer direkt ohne Probleme auf das Kleingedruckte stoßen, ohne dass er erst danach suchen oder zur Brille greifen muss. In der Praxis lässt die Zumutbarkeit aber leider oft zu wünschen übrig.
Die meisten online geschlossenen Verträge sind Kaufverträge, daher wurde bei den Voraussetzungen der AGB auch von Verkäufer und Käufer ausgegangen. Allerdings gibt es natürlich noch mehrere andere Vertragstypen, bei denen ebenfalls AGB zum Einsatz kommen können.
Praxistipp: Auch wenn es einige Zeit in Anspruch nimmt und im Alltag, wie gesagt, eigentlich eher ungewöhnlich ist – nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich die AGB an, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Dann können nämlich noch Fragen geklärt werden. Gibt es später Probleme, die ihren Grund in den AGB eines Händlers haben, lassen Sie dieses Regelwerk ruhig anwaltlich überprüfen. Denn nicht selten gibt es Klauseln, die aus dem einen oder anderen Grund unzulässig sind.
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