Beitrag von dpa, 19.11.2008, 14:46
Trotz Urteil Gaspreiserhöhung nicht einfach hinnehmen
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch (19. November) im Streit um Gaspreiserhöhungen nach Ansicht von Verbraucherschützern im Grundsatz zugunsten der Versorger entschieden.
Trotzdem müssen und sollten Verbraucher Preiserhöhungen nicht einfach hinnehmen: «Auch das hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht», sagte der Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn einzelne Erhöhungsschritte können Kunden vor Gericht sehr wohl angreifen.
Der Experte rät, nur unter Vorbehalt zu zahlen oder die Zahlung zu kürzen, bis der Anbieter die Rechtsgrundlage der Erhöhung nachgewiesen hat. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage entsprechende Musterbriefe an. «Die meisten Kunden, die mit Gas heizen, sind Sonderkunden», sagte Schröder. Sie werden also nicht in der sogenannten Grundversorgung geführt. Daraus ergebe sich ein entsprechender Anspruch.
Die Bundesrichter in Karlsruhe entschieden, dass Kunden gestiegene Tarife auch in Zukunft nur eingeschränkt vor einem Gericht auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können (Az: VIII ZR 138/07). Eine umfassende Kontrolle des Gesamtpreises auf seine Billigkeit lehnten die Richter ab. Der Gasversorger muss bei einer Preiserhöhung nur nachweisen, dass sich seine Bezugspreise entsprechend erhöht haben.
Externe Links
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: www.bundesgerichtshof.de
Musterbrief vom Verbraucherschutz (unter «Energie + Umwelt», «Downloads»): www.vz-nrw.de
Verbraucherportal Verivox: www.verivox.de
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