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Beitrag von dpa, 01.12.2008, 09:24

Termin für Ablesung muss angekündigt sein

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Ein Termin für das Ablesen des Zählerstandes zur Heizkostenabrechnung muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher angekündigt werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Mieter müssen entweder einzeln oder durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle - zum Beispiel im Treppenhaus - benachrichtigt werden. Sagt der Mieter den vorgegebenen Termin ab, zum Beispiel wegen Urlaubs oder aus anderen «wichtigen Gründen», muss er in der Regel weder Schadenersatz oder Sonderkosten zahlen. Eine Zahlungsverpflichtung entsteht laut dem Mieterbund nie automatisch. Nur wenn der Mieter seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat, muss er die Kosten eines zusätzlichen Ablesetermins zahlen. Am besten wird individuell ein zweiter Termin abgestimmt.

Für die sogenannte verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung wird den Angaben nach einmal im Jahr der Heizenergieverbrauch in den Wohnungen durch Wärmemessdienstfirmen ermittelt werden. Im Regelfall sind Heizkostenverteiler - elektronische oder nach dem Verdunsterprinzip arbeitende - an den einzelnen Heizkörpern in den Wohnräumen installiert. Beim Einsatz von elektronischen Heizkostenverteilern mit Funktechnik werden die Daten per Fernübertragung an den Messdienst übermittelt - in allen anderen Fällen müssen die Verteiler in den Wohnungen abgelesen werden.

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