home   über uns   kontakt   impressum   login   registrieren

Internet


Beitrag von RA Michael Rohrlich, 04.07.2008, 11:34

Teillieferungsklauseln in AGB unzulässig

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Unternehmer sehr wichtig, allerdings können hier auch zahlreiche Fallen lauern, die unter Umständen in kostspieligen Abmahnungen münden können.

So hat das Kammergericht Berlin Anfang des Jahres entschieden (Beschluss vom 25.01.2008, Aktenzeichen: 5 W 344/07), dass Klauseln über Teillieferungen bzw. Teilabrechnungen unzulässig sind. Formulierungen in der Art von “Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt” haben also in AGB für Verträge mit Verbrauchern also nichts zu suchen. Sie sind nicht nur unzulässig, also unwirksam, sondern auch noch eventuell als Wettbewerbsverstoß anzusehen. Jedenfalls dann, so die Berliner Richter, wenn die Unwirksamkeit der AGB-Klauseln zugleich einen Verstoß gegen die Hinweispflichten gemäß BGB-InfoV darstellt.

Praxistipp: Aufgrund der Tatsache, dass Unternehmer gegenüber Endkunden ohnehin im Rahmen von AGB nicht allzu viel zu ihren Gunsten regeln können, sollte gut überlegt werden, ob überhaupt AGB zum Einsatz kommen. Eine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls - entgegen allgemeinem Irrglauben - nicht. Wenn AGB verwendet werden, müssen diese also auch korrekt sein, etwaige Unklarheiten gehen im Zweifel zu Lasten des Unternehmers. Im schlimmsten Fall drohen sogar teure Abmahnungen von der Konkurrenz.

(0) Kommentare | Permalink | Newsletter abonnieren
Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: AGB | Klausel | Onlinerecht | Teilabrechnung | Teillieferung