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Stichwort/Tag: nießbrauch

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Beitrag von eload24, 14.12.2008, 11:38

Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Erbschaftsteuer bei Nießbrauch an Kapitalvermögen

Bei der Bewertung und demzufolge beim Wertansatz geschenkter (vererbter) Wertpapiere bzw. Anteilspapiere (nur Letztere beinhalten einen Gewinnanteil) ist vorweg zwischen börsennotierten und anderen Wertpapieren zu unterscheiden: Bei börsennotierten Wertpapieren (Aktien/Anleihen/festverzinsliche Wertpapiere wie börsennotierte Zero-Bonds) ist der niedrigste Börsenkurswert zugrunde zu legen. Für den Fall, dass die Papiere zum sog ... [weiterlesen ...]

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Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 11.12.2008, 11:36

Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Nießbrauch an Kapitalvermögen

Der Nießbrauch an Kapitalvermögen (das heißt die Übertragung von Ertrags-, zum Beispiel von Dividendenansprüchen) erfolgt etwa bei GmbH-Geschäftsanteilen und ist dort problemlos möglich (§ 1068 BGB). Falls dieser – dinglich (das heißt gegenüber jedermann) wirkende – Weg nicht beschritten wird, macht die Praxis allgemein bei Kapitalanlagen von der isolierten Abtretung der verbrieften Dividendenscheine oder Zinskupons Gebrauch ... [weiterlesen ...]

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Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 11:25

Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Unternehmenstreuhand

Im Unterschied zum Nießbrauch wird bei der Treuhand das komplette betroffene Wirtschaftsgut formaljuristisch von einer anderen Person im Außenverhältnis geführt, während im Hintergrund der Treugeber die “Fäden zieht”. Demgegenüber ist beim Nießbrauch nur die Nutzungsbefugnis “abgespalten”. Bei einem Unternehmen bedeutet dies zum Beispiel, dass der Treuhänder im Handelsregister als Firmeninhaber und bei Grundstücken als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, obwohl eine andere Person im Innenverhältnis qua Weisungsbefugnis den Treuhänder leitet ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 02.12.2008, 18:54

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Mit Nießbrauch Zugriff der Sozialkassen vorbe

Du hast Dich aus guten Gründen entschlossen, schon mal die Erbfolge im Großen und Ganzen zu regeln, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen zu übertragen. Aber nicht jedes Deiner Kinder ist finanziell gleich gut gestellt. Dein Sohn Hans lebt in Scheidung, hat Unterhaltslasten, und es droht Arbeitslosengeld II. Anstatt ihm das vermietete Doppelhaus zum Eigentum zu übertragen, solltest Du ihm zunächst nur ein Nießbrauchsrecht einräumen ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 01.12.2008, 11:21

Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Der Zuwendungsnießbrauch

Wenn dingliche Nutzungsrechte, beispielsweise ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht, unentgeltlich eingeräumt werden, spricht man von einem unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch. Hierbei wird dem Überlassenden die Nutzung dauerhaft und verfestigt entzogen, sodass hier auch eine Entreicherung – und damit eine Schenkung – des Überlassenden gegeben ist. Genauso häufig kommen Fälle vor, in denen der Nießbrauch gegen Zahlung eingeräumt wird, der entgeltliche Zuwendungsnießbrauch ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 29.11.2008, 18:52

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Dem eigenen Kind Nießbrauch einräumen

Nießbrauch zwischen Eltern und Kindern bezeichnen die Fiskalbürokraten als “Zuwendungsnießbrauch”, weil die Eltern dem Kind Vermögenswerte zum Beispiel in Form einer vermieteten Wohnung – ohne Gegenleistung – “zuwenden”. Die Mieteinnahmen aus der Wohnung werden dadurch verlagert. Sie fließen nicht mehr den Eltern als Eigentümer zu, sondern dem Kind als Nießbraucher ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 26.11.2008, 18:49

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Taugt Nießbrauch für die Steuer?

Nießbrauch verschafft, wie das Wort schon sagt, das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen, deren Früchte zu genießen, etwa Mieten zu kassieren, aber auch Zinsen und Dividenden. Steuerrechtlich lassen sich mit der Bestellung eines Nießbrauchs Einkünfte verlagern. So kann über einen Nießbrauch eine “Einkunftsquelle” zum Beispiel in Form eines vermieteten Gebäudes verlagert werden, vorzugsweise von hoch besteuerten Eltern auf ihre bisher nicht besteuerten Kinder ... [weiterlesen ...]

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