Stichwort/Tag: Treuhänder
Beitrag von eload24, 03.12.2008, 11:25
Erben und vererben: Steuerrecht im Detail - Unternehmenstreuhand
Im Unterschied zum Nießbrauch wird bei der Treuhand das komplette betroffene Wirtschaftsgut formaljuristisch von einer anderen Person im Außenverhältnis geführt, während im Hintergrund der Treugeber die “Fäden zieht”. Demgegenüber ist beim Nießbrauch nur die Nutzungsbefugnis “abgespalten”.
Bei einem Unternehmen bedeutet dies zum Beispiel, dass der Treuhänder im Handelsregister als Firmeninhaber und bei Grundstücken als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, obwohl eine andere Person im Innenverhältnis qua Weisungsbefugnis den Treuhänder leitet ... [weiterlesen ...]
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