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Beitrag von Rainer Bartel, 23.09.2007, 21:00
Gurtpflicht für Hunde
Manchmal lohnt ein Blick in die Kommentare zur Straßenverkehrsordnung. Mir war bis dahin unbekannt, dass Hunde im Sinne des § 23 der StVO als Ladung gelten, die gesichert werden muss. Verstöße gegen diesen Paragraphen können mit Bußgeld bis zu 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft werden. Der Hund ist also beim Mitfahren im Auto zu sichern. Dafür gibt es drei Möglichkeiten, die dem angesprochenen Paragraphen Genüge tun ... [weiterlesen ...]
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