Stichwort/Tag: Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO
Beitrag von eload24, 07.01.2009, 14:03
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Private Zinsen absetzbar machen
Du weißt: Kosten für die eigengenutzte oder gratis überlassene Wohnung fallen steuerlich unter den Tisch. Einfacher Trick: Du und Dein Ehegatte teilen das Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen auf, möglichst noch beim Kauf oder vor Baubeginn. Eine Wohnung gehört Dir, die andere Deiner besseren Hälfte. Leicht könnt Ihr eine später auf Eure Kinder übertragen. Und so geht Ihr vor: Für das Darlehen A, das auf die eigengenutzte Wohnung entfällt, wählt Ihr doppelte Tilgung, das Darlehen B, mit dem Ihr die vermietete Wohnung finanziert, bleibt zunächst tilgungsfrei ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 05.01.2009, 14:01
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Nachträgliche Schuldzinsen
Hing Dir eine viel zu teuer erworbene Immobilie wie ein Klotz am Bein und konnte der Verkaufserlös nicht einmal die für den Erwerb aufgenommenen Kredite voll ausgleichen? Dann bist Du doppelt geleimt. Denn Du hast erstens viel Geld verloren und kannst zweitens die Zinsen für die Restschuld nicht von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof meint, nach dem Verkauf einer Immobilie sei der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Einkünften und Werbungskosten nicht mehr vorhanden (Urt ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 03.01.2009, 13:59
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Abschreibungsfähige Anschaffungskosten
Der Kaufpreis für ein bebautes Grundstück schließt den Erwerb des Grund und Bodens mit ein. Weil indessen nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann, werden zunächst die gesamten Anschaffungskosten festgestellt, alsdann erfolgt die Aufteilung. Zu den gesamten Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die erforderlich waren, um das bebaute Grundstück zu erwerben, so lautet die Definition ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 01.01.2009, 13:56
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Photovoltaikanlage – da kommt Freude auf!
Umwelt schonen und Schnäppchen machen, dafür sind Photovoltaikanlagen gut. Für jede erzeugte Kilowattstunde, die ins Netz geht, kannst Du mit einer Vergütung von etwa 0,60 € rechnen, also mehr als das Vierfache dessen, was Strom normalerweise kostet. Außerdem machst Du dem Fiskus eine satte Rechnung auf. Denn als Betreiber einer Photovoltaikanlage beschert Dir die Abschreibung zumindest im ersten Jahr einen satten Verlust, den Du mit anderen Einkünften verrechnen kannst, weil auf die reguläre degressive Abschreibung von 10 Prozent noch eine Sonderabschreibung von 20 Prozent draufgesattelt wird ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 30.12.2008, 13:53
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Außenanlagen gehören zum Gebäudewert
Hast Du ein bebautes Grundstück erworben und will Dich Dein Fiskalritter mit einem hohen Bodenanteil übervorteilen, dann lasse ihn wissen: Bebauter Grund ist weniger wert als unbebauter (BFH-Urt. v. 15. 1. 1985 – BStBl 1985 II S. 252). Er darf sich also nicht so ohne weiteres am Bodenwert nach der Richtwertkarte für Bauland orientieren, sondern muss einen Abschlag für die bereits durchgeführte Bebauung vornehmen ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 28.12.2008, 13:50
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Baumaßnahmen am Dachgeschoss absetzen
Bei Baumaßnahmen an einem Dachgeschoss kommt es auf die Feinheiten an. Denn es wird unterschieden zwischen:
dem erstmaligen Ausbau eines Dachgeschosses,
dem Umbau eines bereits ausgebauten Dachgeschosses und
der Erweiterung eines Gebäudes durch Aufstockung.
Deine Aufwendungen für den erstmaligen Ausbau eines Dachgeschosses oder die Aufstockung eines Gebäudes führen zu nachträglichen Herstellungskosten, die Du den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zuschlagen und mit mickrigen 2 Prozent jährlich abschreiben musst ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 27.12.2008, 13:16
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Abschreibung als Rechtsnachfolger
Hast Du ein vermietetes Haus geerbt, schreibst Du so ab, wie die Vorbesitzer abgeschrieben haben (§ 11d EStDV). Mal angenommen, Deine Eltern haben Dir im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zum 1. 1. 2007 ein schuldenfreies Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 2 Mio. € hinterlassen. Das Gebäude hat einen Wert von 1,6 Mio. €, Grund und Boden von 400 000 €. Deine Eltern hatten das Mietwohngrundstück zum 1 ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 26.12.2008, 13:14
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden
Die Gebäudeabschreibung, von den Fiskalbürokraten Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, bringt Dir einen steuerlichen Verlust und damit eine Steuerersparnis, wenn sich Mieten und laufende Kosten die Waage halten.
Erläuterungen zur linearen AfA
a) Typisierte Abschreibungssätze: Durch die AfA verteilst Du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes auf seine Nutzungsdauer (ND) Dabei gelten typisierte Abschreibungssätze je nachdem, um was für ein Gebäude es sich handelt ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 25.12.2008, 13:06
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Drücke mit einem Vorschuss die Steuerlast
Am Jahresende noch schnell mit einer größeren Ausgabe der Steuerprogression die Spitze zu brechen ist ein ganz legaler Steuertrick, der sich auf § 11 Einkommensteuergesetz stützt. Danach sind bei einer Überschussrechnung, wie wir sie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anstellen müssen, Aufwendungen “für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind” ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 23.12.2008, 13:03
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Die Steuerlast auf die ganze Familie verteilen
Weil Du schon jetzt weißt, dass Deine Kinder später sowieso alles erben, beteilige sie doch an Deinem Mietshaus und drücke somit Deine Steuerlast. Du überträgst von Deinem Mietshaus – sozusagen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – je ein Viertel auf Deine beiden Kinder Hans und Grete. Die Miete abzgl. Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) und die nicht umlagefähigen Hauskosten verteilst Du einfach nach Anteilen ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 20.12.2008, 13:00
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Umlagen
Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. Die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten sind in dem Kalenderjahr als Einnahme zu erfassen, in dem sie dem Vermieter zugeflossen sind. Die vom Vermieter getragenen umlagefähigen Kosten sind im Kalenderjahr der Zahlung als Werbungskosten abziehbar, da sie durch die Vermietung veranlasst sind.
Die Formulare sehen Entsprechendes vor: Die vereinnahmten Umlagen werden in Zeile 12 bis13 eingetragen ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 19.12.2008, 12:57
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Vermietung an den Lebenspartner zum Spottpreis
Jedes Paar mit Trauschein kann sich über die Segnungen des Splittingtarifs freuen. Dir aber fehlt der Trauschein, Du bist deswegen zum Grundtarif verdonnert. Nicht einmal der Unterhalt für Deinen Lebenspartner ist abziehbar, weil der etwas Vermögen hat. Klar, dass Dich das maßlos ärgert. Doch ich habe einen Kniff, gegen den beim Fiskus kein Kraut gewachsen ist. Du verschaffst Deinem Lebenspartner Mieteinnahmen aus einer Dir gehörenden Wohnung ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 17.12.2008, 12:55
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Mietverträge mit Angehörigen
Bei der Vermietung an Angehörige wittern die Fiskalritter gleich Mauschelei. Darum werden sie haarklein prüfen, ob Euer Mietvertrag wie unter Fremden ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. Du bist fein raus, wenn Du die folgenden Fragen ruhigen Gewissens mit “Ja” beantworten kannst:
Wurde die Wohnung aus eigenem Interesse des Mieters angemietet?
Steht dem Mieter die Wohnung jederzeit zur Verfügung (während der Abwesenheit keine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken durch den Vermieter) ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 15.12.2008, 12:54
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Durch gegenseitige Vermietung Steuern sparen
Wohnst Du mit Deinen Kindern in Deinem Zweifamilienhaus, habt Ihr für die Steuer drei Möglichkeiten:
Du überlässt Deinen Kindern die von ihnen genutzte Wohnung kostenlos. Hier ist nichts abzugsfähig, was den Fiskalritter freut, wie jede Steuererklärung, in der nichts geltend gemacht wird.
Du vermietest den Kindern die Wohnung zu 56/75 Prozent der Marktmiete. Schon besser, denn nun kannst Du von den Mieteinnahmen die – anteiligen – Hauskosten abziehen und kommst so im Normalfall zu einem Verlust, der Dir eine Steuererstattung beschert ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 13.12.2008, 12:52
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Wenn Dein Partner bei Dir wohnt
Lebst Du mit Deinem Partner zusammen, kannst Du den Fiskus an den Kosten Deiner Wohnung beteiligen. Damit das klappt, musst Du einen Raum Deiner Wohnung dem Partner zur ausschließlichen Eigennutzung vermieten. Du selbst darfst diesen Raum also nicht mitbenutzen, müsstest eigentlich bitte schön jedes Mal anklopfen, bevor Du ihn betrittst. “Ich glaube, Du spinnst!”, rufst Du. “Wer kontrolliert denn das ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 11.12.2008, 12:48
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnu
Du kannst ohne Bedenken zu guten Bedingungen an Angehörige vermieten und trotzdem die Werbungskosten in voller Höhe absetzen – wenn Du bestimmte Regeln beachtest und nicht viel weniger als die ortsübliche Marktmiete verlangst.
Zu 1.: Der Mietvertrag muss hinsichtlich der Mietkonditionen einem sog. Fremdvergleich standhalten (BFH-Urt. v. 28. 6. 2002 – BStBl 2002 II S. 699). Dazu prüft der Fiskus, ob der mit dem Angehörigen geschlossene Mietvertrag unklare Vereinbarungen enthält, die eine unterschiedliche Auslegung zulassen ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 08.12.2008, 15:34
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Einen Stundungsantrag stellen
Steuern fällig und kein Geld? Beantrage Stundung nach § 222 Abgabenordnung! Wozu gibt es denn die Stundungsvorschriften? “Das bringt bei mir nichts”, sagst Du. “Ich habe das früher schon mal versucht. Das Finanzamt meinte damals, ich hätte noch genug Kreditmöglichkeiten und die müsste ich erst ausschöpfen.”
Jetzt verrate ich Dir mal eine Schwachstelle beim Finanzamt: Wenn Du Deinen Stundungsantrag erst kurz vor dem Fälligkeitstermin für Deine Steuern stellst, ist das Finanzamt nicht mehr in der Lage, ihn rechtzeitig abzulehnen, und muss Dir einen neuen Zahlungstermin geben ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 08.12.2008, 12:47
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Das Spielchen mit der Wohnfläche
Nicht selten machen Mieter Schadensersatz geltend, weil angeblich die im Mietvertrag ausgewiesene Wohnfläche höher ist, als es tatsächlich der Fall ist. Grund für die im Übrigen zunehmenden Klagen ist die Rechtsprechung des BGH, wonach jede Flächenabweichung nach unten von mehr als 10 Prozent einen Mangel zu Lasten des Mieters darstellt. Deshalb empfehlen Fachleute (Verein Haus und Grund), im Mietvertrag am besten überhaupt keine Wohnfläche anzugeben ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 05.12.2008, 18:57
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Ein Vermietungsbuch für die Ferienwohnung fü
Bei einer Ferienwohnung, erwartet der Bearbeiter von Dir auf einem gesonderten Blatt Angaben über die Anzahl der Kalendertage, an denen diese Wohnung vermietet, selbst genutzt, unentgeltlich an Dritte überlassen wurde oder leerstand. Hier geht es dem Bearbeiter um die Aufteilung der Kosten. Soweit die Ferienwohnung selbst genutzt oder unentgeltlich an Dritte überlassen wurde, sind die anteiligen Kosten nicht abziehbar ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von eload24, 03.12.2008, 15:31
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Steuerberater vom Finanzamt zahlen lassen
Dein Steuerbescheid war fehlerhaft, und nur unter Mitwirkung eines versierten Steuerberaters konntest Du das Finanzamt im Einspruchsverfahren davon überzeugen. Du fragst Dich nun zu Recht, ob Du auf den Kosten für den Steuerberater sitzenbleiben sollst, obwohl diese doch durch den Fehler des Finanzamts verursacht wurden.
“Amtshaftung” heißt hier das Zauberwort, mit dem Du vom Finanzamt den Ersatz Deiner Steuerberatungskosten verlangen kannst ... [weiterlesen ...]
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