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Stichwort/Tag: Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R

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Beitrag von eload24, 07.01.2009, 14:56

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Abzug von Quellensteuern vermeiden

Auch wenn Du Geld in Österreich, Belgien oder Luxemburg angelegt hast, musst Du Dich nicht ohne weiteres damit abfinden, dass Dir Quellensteuern abgezogen werden. Trotz der Einbehaltung von zurzeit 15 Prozent ändert sich nämlich nichts daran, dass Deine Zinsen in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen. Als gesetzestreuer Bürger musst Du also Deine Zinsen ohnehin bei der Einkommensteuererklärung mit aufführen ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 06.01.2009, 14:54

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Anrechnung der Quellensteuer

Als ehrliche Haut hast Du natürlich immer schon Deine Zinsen in Deutschland angegeben und dabei auch die Erträge aus dem Ausland nicht vergessen. In diesem Fall kannst Du trotz Quellensteuerabzug ganz locker bleiben. Das Finanzamt muss Dir nämlich die ausländischen 15 Prozent ohne Einschränkung auf Deine Einkommensteuer anrechnen. Wenn Du also als Rentner Deine Freibeträge noch nicht ausgeschöpft hast oder nur ein geringes Einkommen hast, wird Dir die Quellensteuer sogar ganz oder zum Teil zurückgezahlt ... [weiterlesen ...]

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Tags: Ebook-00713 | Einkommenssteuer | Quellensteuer | Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R | Steuern | Zinsen



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Beitrag von eload24, 05.01.2009, 14:53

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Quellensteuerabzug statt Zinsschnüffelei

Hast Du Deine Konten in Österreich, Belgien oder Luxemburg, bleibst Du zumindest in den nächsten Jahren noch von der Zinsschnüffelei verschont. Für eine Übergangszeit gilt der automatische Auskunftsaustausch in diesen Ländern nicht. Auskünfte über Deine Zinserträge werden deshalb nicht an die deutschen Finanzbehörden übermittelt. Doch Du solltest Dich nicht zu früh freuen. Statt Informationen über die Zinsen aus Deinen Konten weiterzugeben, haben diese Staaten einen besonderen neuen Quellensteuerabzug auf die Zinseinkünfte eingeführt ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 04.01.2009, 14:50

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Automatischer Auskunftsaustausch

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten wenden die EU-Zinsrichtlinie seit dem 1. 7. 2005 in der einen oder anderen Form an. Allein 22 EU-Staaten sowie einige weitere Staaten und ehemalige Kolonialgebiete von EU-Staaten haben sich sofort am automatischen EDV-gestützten Auskunftsaustausch beteiligt. Sie melden dabei die Zinserträge eines jeden Steuerausländers aus seinen Kapitalquellen per Computer an den jeweiligen Wohnsitzstaat ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 03.01.2009, 14:48

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Zinsinformationsverordnung, EU-Zinssteuer

Als Anleger, der in Deutschland wohnt, unterliegen dem Grunde nach alle Einkünfte, die Du im Inland oder im Ausland erzielst, der deutschen Einkommensteuer. Das gilt leider auch für die von Dir kassierten Zinsen, ganz egal, ob Du Dein Konto bei einer Bank in Deutschland oder im Ausland unterhältst. Bislang haben sich viele Steuerzahler, die Zinsen aus dem Ausland kassiert haben, schlicht und ergreifend dadurch vor der Steuer gedrückt, dass sie bei der Einkommensteuererklärung die Zinsen nicht angegeben haben ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 02.01.2009, 14:46

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Zentraler Kontenabruf

Seit dem 1. 4. 2003 sind alle Kreditinstitute gemäß § 24c KWG verpflichtet, alle Kontenstammdaten ihrer Kunden in einer zentralen Datei abzuspeichern, die täglich aktuell zu halten ist. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat seitdem die Möglichkeit, online gezielt nach einem Namen zu suchen, um herauszufinden, bei welchem Kreditinstitut der betreffende Kunde ein Konto oder Depot unterhält ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 01.01.2009, 14:43

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Spekulationsgewinne steuerlich ausbügeln

Nichts leichter als das! Verkaufe Aktien, mit denen Du im Minus bist, innerhalb der Spekulationsfrist und kaufe sie sofort zurück. Dann hast Du steuerlich einen Spekulationsverlust realisiert, mit dem Du Deine Spekulationsgewinne ausgleichen kannst (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG). In Deinem Bestand hat sich aber nichts verändert. Für den Rückkauf brauchst Du auch keine Schamfrist einzuhalten, um dem Vorwurf des Missbrauchs vorzubeugen (§ 42 AO) ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 27.12.2008, 14:36

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Investmentanteilscheine

Die Geschäftsidee der Investmentfonds Gute Ideen leben von ihrer Verlässlichkeit und eine solch gute verlässliche Idee ist offensichtlich auch, wenn eine Kapitalanlagegesellschaft das Geld vieler Anleger bündelt, um es nach dem Prinzip der Risikoverteilung in Vermögenswerten (Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen etc.) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. Der Anleger ist durch das Investmentgesetz (InvG) weitgehend geschützt, indem eine fremde Depotbank die erworbenen Wirtschaftsgüter verwaltet ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 23.12.2008, 14:34

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Geldanlage in Aktien und Aktienfonds

Willst Du von steuerfreien Kursgewinnen profitieren, kannst das auch Du mit Aktien erreichen. Von Aktien wissen wir allerdings: Sie können steigen, aber auch fallen, denn die Börse ist keine Einbahnstraße, und es wird weder zum Einsteigen noch zum Aussteigen geklingelt. Doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt, wie man weiß. Vor allzu großen Fehlern bist Du indessen gefeit, wenn Du Dir immer Deiner Verantwortung gegenüber Deiner Familie bewusst bist ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 22.12.2008, 14:33

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Die Investition in einen Aktienfonds

Investiere regelmäßig! In einen Aktienfonds kannst Du auch kleinere Beträge anlegen, sogar per Dauerauftrag. Dies garantiert auf Dauer günstige Durchschnittspreise. Wie die Erfahrung zeigt, sollte man sein Geld nicht auf einen Schlag anlegen, weil keiner weiß, wie sich die Börse entwickelt. Vielmehr sollte man nach und nach über einen längeren Zeitraum regelmäßig einen festen Betrag investieren ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 21.12.2008, 14:30

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Kassiere Kursgewinne steuerfrei!

Wie Du statt steuerpflichtiger Zinsen einen steuerfreien Kursgewinn einfährst, zeigt ein Fall, den der Bundesfinanzhof am 8. 7. 2003 (BFH/NV 2003 S. 1638) entschieden hat. Der Anleger hatte Bundesanleihen mit einem Nominalwert von 90 000 € zu einem Kurswert von 79 000 € erworben (Laufzeit 5 Jahre). Die Anleihe wurde zu 5,5 Prozent verzinst. Den Kauf hat er teilweise mit Darlehen in Höhe von 50 000 € finanziert (Verzinsung 9,75 Prozent) ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 19.12.2008, 14:27

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Nimm Deine Pflichten als Aktionär gehörig w

Wenn Du früher aus Zeitgründen manche Hauptversammlung hast sausen lassen, solltest Du Dich jetzt als Rentner, wo Du mehr Zeit hast, dazu aufraffen, endlich Dein verbrieftes Stimmrecht wahrzunehmen und hierdurch gehörig auf die Angelegenheiten der Gesellschaft und der Geschäftsführung einzuwirken. Auch über die Höhe der Dividende wird dort abgestimmt. Wie beliebt gerade unter Rentnern die jährlichen Hauptversammlungen sind, zeigt der Teilnehmerkreis von durchweg älteren Semestern ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 17.12.2008, 14:25

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Erträge aus Investmentanteilen

Als Ausgangspunkt lässt sich gut merken: Die Erträge aus Investmentanteilen werden so besteuert, als ob der Anleger eine direkte Anlage in die Wertpapiere getätigt hätte, in die die Investmentgesellschaft investiert hat. Diese Form des steuerlichen Durchgriffs nennt man Transparenzprinzip. Das Transparenzprinzip führt dazu, dass Zinsen in voller Höhe besteuert werden und Dividenden nur zur Hälfte ... [weiterlesen ...]

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Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 15.12.2008, 14:23

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Dividenden und ähnliche Erträge

Auch hier kommst Du dem Bearbeiter entgegen, indem Du ihm die Jahresbescheinigung Deiner Bank anbietest. Die Werte mehrerer Bescheinigungen rechnest Du zusammen und trägst die jeweilige Summe in das Formular ein. Du weißt ja, Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei, einzutragen ist aber die ungekürzte Bruttodividende in Zeile 18 der Anlage KAP. Die Steuerfreiheit in Höhe von 50 Prozent berücksichtigt der Computer des Finanzamts automatisch ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 11.12.2008, 14:19

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren

Der Fiskus greift sich jeden Euro, der irgendwie nach einem Ertrag aussieht. So hat er die Banken verpflichtet, in der Jahressteuerbescheinigung nicht nur die laufenden Zinsen auszuweisen, sondern auch die Stückzinsen. Was sind Stückzinsen? Dazu Originalton: Werden festverzinsliche Wertpapiere im Lauf eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert, so hat der Erwerber dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergüten, der auf die Zeit seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zur Veräußerung entfällt ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 09.12.2008, 14:17

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Steuerfreie Zinsen aus steuerpflichtigen Miet

Wer keine Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, dem gehen ab 2007 Jahr für Jahr bis zu 1 601 € steuerfrei durch die Lappen. “Wir haben unser Geld in ein Mietshaus gesteckt und müssen jeden Euro versteuern”, beklagst Du Dich. Mensch, da habe ich was für Dich. Deine Erna und Du, Ihr seid doch je zur Hälfte Miteigentümer an dem Mietshaus in der Flitzerstraße. Also könntest Du doch Deinen Anteil an dem Haus an Erna verkaufen ... [weiterlesen ...]

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Allgemein


Beitrag von eload24, 07.12.2008, 13:15

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstell

Hast Du eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, bedeutet dies, dass die Bank für Dich Steuern einbehalten und an den Fiskus abgeführt hat. Die Jahressteuerbescheinigung ist unbedingt und im Original der Steuererklärung beizufügen, andernfalls werden Dir die einbehaltenen Steuern nicht auf Deine Steuerschuld angerechnet. Die Steuerbescheinigung umfasst eine “Erträgnisaufstellung” Daraus erkennst Du auf einen Blick die steuerrelevanten Daten für das gesamte Kalenderjahr ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 05.12.2008, 13:14

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Inländische Kapitalerträge

Du kannst bei den Kapitalerträgen zwei große Gruppen unterscheiden, die sich höchst unterschiedlich auf Deinen steuerlichen Obolus auswirken: Gruppe I – Zinsen und ähnliche Erträge: Das sind Zinsen aus Spareinlagen, Festgeldern, Sparbriefen, Bausparguthaben, Rentenpapieren und Industrieobligationen einschließlich Stückzinsen, Erträge aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen, Lebensversicherungen etc ... [weiterlesen ...]

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Geld und Finanzen


Beitrag von eload24, 03.12.2008, 14:07

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Auslandserträge und Doppelbesteuerungsabkom

Bei Auslandserträgen überhaupt keinen Durchblick? Damit bist Du nicht allein!! Inländische Zinsen und Dividenden anzugeben und die Abzugsteuern einzutragen ist vergleichsweise einfach, wenn Du den Blindflug praktizierst. Etwas kniffliger wird es, wenn Auslandserträge mit ins Spiel kommen. Dann gilt es, die unzähligen Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten und in welcher Höhe im Ausland gezahlte Abzugsteuern (Quellensteuer) auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden ... [weiterlesen ...]

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Beitrag von eload24, 01.12.2008, 16:34

Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R - Unbeschränkte Freistellung mit NV-Bescheinig

Willst Du mehr, als ein Freistellungsauftrag bewirken kann, nämlich die unbeschränkte steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen, dann beantrage beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung; § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Voraussetzung für eine solche Bescheinigung ist, dass bei Dir eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt, weil Dein Einkommen den Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle nicht übersteigt ... [weiterlesen ...]

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