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Beitrag von RA Michael Rohrlich, 14.02.2008, 11:06
“Top 5” der Abmahngründe bei Ebay
Bei gewerblichen Verkäufen über die Plattform Ebay.de gibt es unter den zahlreichen rechtsfehlerhaften Auktionstexten den einen oder anderen “Klassiker”. Sozusagen über die “Top 5” hatte das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 12.09.2007 (Aktenzeichen: 5 W 129/07) zu entscheiden.
- Widerrufsfrist: Auch bei einer Auktion mit der Option “Sofort kaufen” beträgt die Widerrufsfrist für Verbraucher 1 Monat - dies ist inzwischen herrschende Meinung in Bezug auf Online-Auktionen (natürlich nicht nur bei Ebay)
- Musterformulierung: Verwendet ein gewerblicher Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V ("Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß im Sinne des Wettbewerbsrechts vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger) ... [weiterlesen ...]
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