Stichwort/Tag: Fischerei Erlaubnisschein
Beitrag von Martin Schmidt, 30.08.2008, 15:37
Angeln ohne Latein: Schonzeiten und Mindestmaße kennen und einhalten
Fische zu fangen ist das oberste Ziel eines jeden Anglers. Doch nicht jeder Fisch darf zu jeder Jahreszeit beangelt und dem Gewässer entnommen werden. Als Angler müssen Sie daher für jedes Gewässer, an dem Sie Ihre Rute auswerfen, die gültigen Schonzeiten und Mindestmaße kennen. Ein Verstoß gegen eine oder gar beide der Vorschriften kann mitunter zu empfindlichen Strafen führen.
Die gültigen Mindestmaße – wie groß muss ein Fisch sein, damit er dem Gewässer entnommen werden darf – finden Sie in der Regel auf dem Fischerei-Erlaubnisschein aufgelistet ... [weiterlesen ...]
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Beitrag von Martin Schmidt, 30.06.2008, 10:30
Angelschein oder Fischereischein?
Wenn Sie in deutschen Gewässern angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein, im Volksmund meist „Angelschein“ genannt. Für Privatgewässer benötigen Sie keinen Fischereischein. Hier reicht die Erlaubnis des Besitzers.
Für einen Fischereischein müssen Sie zunächst einen Lehrgang absolvieren. Dieser erstreckt sich in der Regel über mehrere Wochen an verschiedenen Terminen ... [weiterlesen ...]
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