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Beitrag von RA Michael Rohrlich, 05.02.2008, 11:45

Schutzmaßnahmen bei Ebay

Ebay hat sich längst als Marktführer unter den deutschsprachigen Plattformen für Online-Auktionen etabliert. Wer die Spielregeln beachtet, kann hier mitunter ganz gute Schnäppchen ergattern. Unter den zahllosen Transaktionen, die täglich über Ebay abgewickelt werden, befinden sich aber natürlich auch ein paar “schwarze Schafe”. Deswegen hier ein paar nützliche Tipps, damit Sie nach Möglichkeit nicht auf einen Betrüger hereinfallen.

Allgemein / für Käufer:

- Lesen Sie den Auktionstext aufmerksam und ruhig mehr als einmal, damit Sie keine Eigenschaften der Ware übersehen oder nicht - wie schon passiert - statt eines Notebooks nur den entsprechenden Original-Karton ersteigern.

- Vergleichen Sie vor der Teilnahme an einer Auktion die Preis a) in anderen gleichartigen Auktionen und b) in anderen (Online-) Shops, damit Sie im “Kaufrausch” nicht mehr als den üblichen Laden-Preis bezahlen.

- Schauen Sie sich das Bewertungsprofil des Verkäufers näher an, bei weniger als 95% positiven Bewertungen sollten Sie sich wohl eher nach einer Alternative umschauen. Lesen Sie sich auch die Kommentare zu den einzelnen Bewertungen durch.

- Achten Sie auch auf die Mit-Bieter (ggf. auch älterer Auktionen); wenn Sie hier immer die gleichen Namen finden, kann es sich um unzulässige Preistreiberei handeln.

- Tätigen Sie Überweisungen nur auf das Konto des Verkäufers, bei anderen Kontoinhabern besteht die Gefahr, dass es sich um sog. “Finanzagenten” handelt, die lediglich als Strohmänner dienen. Lassen Sie sich selbst auch nicht als “Finanzagent” werben, ansonsten machen Sie sich ggf. strafbar.

- Vorbeugende Beweissicherungsmaßnahmen sind nie verkehrt - da die Auktionen bei Ebay nach 90 Tagen nicht mehr einsehbar sind, sollten vorher schon der Auktionstext sowie die Korrespondenz mit dem Verkäufer gespeichert und / oder ausgedruckt werden.

- ein gesundes Maß an Geduld sollten Sie schon mitbringen, nicht jede Zeitverzögerung bedeutet gleich Betrug, vielleicht ist der Verkäufer nur im Urlaub, krank oder anderweitig verhindert. Vergehen nach Auktionsende jedoch mehr als 2-3 Wochen, sollten Sie dem Verkäufer eine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen und anschließend (bei fruchtlosem Verstreichen) anwaltlichen Rat suchen.

- keine Geschäfte, die sich zwar via Ebay angebahnt haben, dann aber daran vorbeiführen, weil etwa die Ebay-Gebühren gespart werden sollen… in solchen Fällen liegt Betrug nahe, außerdem besteht dann kein Anspruch mehr auf den Ebay-Käuferschutz.

- Verschicken Sie E-Mails an den Verkäufer nur über das Ebay-interne Mail-System, so dass Sie stets einen “neutralen” Nachweis über den Versand der E-Mails haben… außerdem können Sie den unter “Mein Ebay” angezeigten E-Mails vom Verkäufer oder auch von Ebay selbst vertrauen, es handelt sich dabei nicht um Spam- oder Phishing-Mails.

- Bei E-Mails, die Sie nicht über das Ebay-System, sondern direkt auf Ihren Mail-Account erhalten, sollten Sie auf keinen Fall etwaigen Links oder Aufforderungen zur Eingabe von Passwortdaten etc. folgen. Leiten Sie derartige Mails lieber an spoof@ebay.de weiter, um die Herkunft dieser E-Mails überprüfen zu lassen - oder löschen Sie sie ganz einfach. Denken Sie daran: Kein Mitarbeiter von Ebay (oder auch von Banken) wird Sie je per E-Mail oder telefonisch nach Ihren Nutzerdaten fragen, geben Sie auf diesem Wege also keinerlei persönlichen Daten heraus.

- Werfen Sie ab und zu mal einen Blick in das Ebay Sicherheitsportal bzw. in die Foren, dort gibt es regelmäßige Informationen zu aktuellen Sicherheitsproblemen rund um Ebay

Speziell für Verkäufer:

- Schränken Sie den möglichen Käuferkreis ein, indem Sie z.B. nur Versand nach Deutschland oder innerhalb der EU anbieten

Praxistipp: Gehen Sie insgesamt mit einer gesunden Portion Menschenverstand an die Sache heran. Verzichten Sie lieber auf ein (vermeintliches) Schnäppchen, gerade bei höher-priesigen Artikeln ist das Risiko oft zu groß.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Ebay | Onlinerecht | Schutz

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