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    <title>ratschlag24.com</title>
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    <description>Kostenlose Tipps, Tricks und RatschlÃ¤ge</description>
    <dc:language>de</dc:language>
    <dc:creator>rudolf.ring@2media.com</dc:creator>
    <dc:rights>Copyright 2008</dc:rights>
    <dc:date>2008-12-02T19:34:00+01:00</dc:date>
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      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO &#45; Mit Nießbrauch Zugriff der Sozialkassen vorbe</title>
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      <description>Du hast Dich aus guten Gründen entschlossen, schon mal die Erbfolge im Großen und Ganzen zu regeln, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen zu übertragen. Aber nicht jedes Deiner Kinder ist finanziell gleich gut gestellt. Dein Sohn Hans lebt in Scheidung, hat Unterhaltslasten, und es droht Arbeitslosengeld II. Anstatt ihm das vermietete Doppelhaus zum Eigentum zu übertragen, solltest Du ihm zunächst nur ein Nießbrauchsrecht einräumen ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-02T17:54:00+01:00</dc:date>
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      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen Unterhalt und N &#45; Steuergünstig gekündigt werden</title>
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      <description>Merke Dir genau: Du kannst nur dann Steuern sparen, wenn zusätzliche Freibeträge oder zusätzliche Steuervergünstigungen zu ergattern sind. Also wirst Du bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf eine steuerfreie Abfindung hinwirken. Voraussetzung dafür ist, dass der Anlass zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vom Betrieb ausgeht.


Die maßgebende Textpassage im Aufhebungsvertrag lautet: ?? wird vereinbart, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf Veranlassung der Firma aufzuheben ??


Sodann machst Du Deinem Chef einen Vorschlag: ?Hören Sie, mein Gehalt, das nach meinem Ausscheiden aus dem Betrieb ja noch zwei Monate weiterlaufen soll, möchte ich als Abfindung steuerfrei erhalten ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-02T14:01:00+01:00</dc:date>
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      <title>Erben und vererben: Steuerrechtliche Grundlagen (Singles) &#45; Testamentarische Verfügungen</title>
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      <description>Die wichtigste Regelung für die Abfassung von Testamenten besteht nach § 2247 BGB jedoch darin, dass ein Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss. An einigen Stellen sieht das BGB die Schriftform vor, damit die Erklärung wirksam (das heißt rechtsbeständig) ist. Das Gesetz möchte damit Privatpersonen vor übereilten Erklärungen schützen und vor allem dafür sorgen, dass im Streitfall ein einfacher Nachweis erfolgen kann ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-02T08:20:00+01:00</dc:date>
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      <title>Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) &#45; Gütergemeinschaft und Erbschaft</title>
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      <description>Die einfache Gütergemeinschaft


Die Begründung der einfachen Gütergemeinschaft kann allenfalls eine Schenkung darstellen und löst nur dann einen Schenkungsteuertatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) aus, wenn mit der Einbringung der jeweiligen Gegenstände in das (nunmehrige) Gesamtgut ein Ehegatte zwangsläufig bereichert ist. 


Bei Beendigung der einfachen Gütergemeinschaft gehen die einzelnen Gegenstände des verstorbenen Ehegatten ? unabhängig von ihrer ehevertraglichen Qualifikation als Sondergut (§ 1417 BGB), Vorbehaltsgut (§ 1418 BGB) oder Gesamtgut (§ 1416 BGB) ? auf den überlebenden Ehegatten bzw ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-02T00:53:00+01:00</dc:date>
    </item>

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      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R &#45; Unbeschränkte Freistellung mit NV&#45;Bescheinig</title>
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      <description>Willst Du mehr, als ein Freistellungsauftrag bewirken kann, nämlich die unbeschränkte steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen, dann beantrage beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV&#45;Bescheinigung; § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Voraussetzung für eine solche Bescheinigung ist, dass bei Dir eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt, weil Dein Einkommen den Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle nicht übersteigt ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-01T15:34:00+01:00</dc:date>
    </item>

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      <title>Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen &#45; Todestag</title>
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      <description>Die an sich einfache Feststellung des Todestags (notfalls per Sterbeurkunde) kann im weiteren Steuerverfahren eine große Bedeutung haben; ebenso wirkt sie auf die letzten zehn Jahre zurück. Sowohl die Bewertung wie auch andere zentrale Kenndaten richten sich nach dem Todestag. Eine erste Übersicht mag dies verdeutlichen:


Der Entstehenszeitpunkt (Todestag) nach § 9 ErbStG wirkt sich vor allem auf folgende Steuermerkmale aus:


Stichtag der Wertermittlung (§ 11 ErbStG),


Zusammenrechnung mit früheren Erwerben (§ 14 ErbStG),


Erfassung der Steuerklassen aufgrund des am Entstehungstag maßgeblichen Verwandtschaftsverhältnisses (§ 15 ErbStG),


Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-01T12:06:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuerrecht im Detail &#45; Der Zuwendungsnießbrauch</title>
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      <description>Wenn dingliche Nutzungsrechte, beispielsweise ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht, unentgeltlich eingeräumt werden, spricht man von einem unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch. Hierbei wird dem Überlassenden die Nutzung dauerhaft und verfestigt entzogen, sodass hier auch eine Entreicherung ? und damit eine Schenkung ? des Überlassenden gegeben ist.


Genauso häufig kommen Fälle vor, in denen der Nießbrauch gegen Zahlung eingeräumt wird, der entgeltliche Zuwendungsnießbrauch ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-12-01T10:21:00+01:00</dc:date>
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      <title>Erben und vererben: Steuerrecht im Detail &#45; Der Vorbehaltsnießbrauch</title>
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      <description>Wenn ein Eigentümer eine Immobilie auf die nächste Generation überträgt (= Alteigentümer) und sich dabei die Nutzung (Mieterträge) vorbehält, liegt ein sog. Vorbehaltsnießbrauch vor. Dieser ist also nur sinnvoll, wenn das übertragene Objekt genügend Erträge abwirft, es sich folglich um ein Mietobjekt handelt. Ein (meist lebenslänglicher) Vorbehaltsnießbrauch wird im Regelfall nur unter Angehörigen vereinbart, also im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-30T10:20:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuerrechtliche Grundlagen (Singles) &#45; Die gesetzliche Erbfolge</title>
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      <description>Immer dann, wenn der Verstorbene (das BGB nennt ihn den Erblasser; nachfolgend EL) keine Regelung oder eine ungültige Verfügung  trifft, gelten die Bestimmungen des BGB.


Nach dem Grundverständnis des BGB sind zwei Erbrechtssäulen zu unterscheiden:


das Verwandtenerbrecht (diese Säule wird Parentele genannt)


das Ehegattenerbrecht, das neben das Verwandtenerbrecht tritt.


Beginnen wir mit der Verwandtenerbfolge ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-30T08:14:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) &#45; Überblick zur Gütergemeinschaft</title>
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      <description>Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es in Deutschland noch die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Die beiden zuletzt genannten müssen ? im Unterschied zum gesetzlichen Güterstand ? notariell vereinbart und in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Das BGB hat die Gütergemeinschaft sehr ausführlich in über 100 Paragrafen (§§ 1415 ?1518 BGB) geregelt, obwohl ihre praktische Bedeutung heute eher gering ist ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-30T00:51:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO &#45; Dem eigenen Kind Nießbrauch einräumen</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/steuererklaerung-fuer-pensionaere-anlagen-v-und-so-dem-eigenen-kind-niessbr/</link>
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      <description>Nießbrauch zwischen Eltern und Kindern bezeichnen die Fiskalbürokraten als &#8220;Zuwendungsnießbrauch&#8221;, weil die Eltern dem Kind Vermögenswerte zum Beispiel in Form einer vermieteten Wohnung ? ohne Gegenleistung ? &#8220;zuwenden&#8221;. Die Mieteinnahmen aus der Wohnung werden dadurch verlagert. Sie fließen nicht mehr den Eltern als Eigentümer zu, sondern dem Kind als Nießbraucher ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-29T17:52:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R &#45; Vorsicht beim Freistellungsantrag</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/steuererklaerung-fuer-pensionaere-anlagen-kap-und-r-vorsicht-beim-freistell/</link>
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      <description>Mit einem zu hohen Freistellungsauftrag holst Du Dir die Steuerfahnder ins Haus. Also sei hier auf der Hut! Denn die Banken haben dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen, wem und in welcher Höhe Zinsen und Dividenden steuerfrei ausgezahlt worden sind. Der Super&#45;Computer des Bundesamts für Finanzen filtert sodann alle diejenigen Steuerzahler heraus, welche über die Höchstbeträge hinaus steuerfrei kassiert haben, und informiert die Finanzämter ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-29T15:32:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen &#45; Die Erbschaftsteuererklärung</title>
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      <description>Wenn das Finanzamt vom Todesfall und damit von der Erbschaft erfahren hat, sind Erklärungen auszufüllen, da ansonsten kein Erbschaftsteuerbescheid erlassen werden kann (Kennzeichen der Veranlagungsteuer). Eine Erbschaftsteuererklärung führt jedoch nicht automatisch zu einer Erbschaftsteuer, da ggf. die Freibeträge über der Erwerbsschwelle liegen.


Über die allgemeine Erklärungspflicht hinaus (§ 31 ErbStG) fordert das FA jeden einzelnen Miterben oder sonstigen vom Erbfall Begünstigten auf, eine Anlage Erwerber auszufüllen ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-29T11:58:01+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuerrecht im Detail &#45; Das Verhältnis Erbschaftsteuer zu Schenkungsteuer</title>
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      <description>Wie aus § 1 Abs. 2 ErbStG ersichtlich wird, sind die Steuerfolgen aus den unterschiedlichen Tatbeständen der Erbschaft und der Schenkung weitestgehend identisch. Nach der ersten amtlichen Begründung aus dem Jahr 1905 sollte damit ein Ausweichen des steuerpflichtigen Erwerbs von Todes wegen auf eine steuerfreie Schenkung verhindert werden. Während sich dieser Grundsatz heute aus § 1 ErbStG ableiten lässt, überraschen weitgehende Urteilspassagen aus den letzten Entscheidungen des BVerfG zum Erbschaftsteuergesetz (Beschluss vom 6 ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-29T10:13:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) &#45; Erbe mit unbekanntem Aufenthaltsort</title>
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      <description>Erbrechtliche Voraussetzungen


Für den nicht seltenen Fall, dass der Erbe ? oder sein Aufenthaltsort ? unbekannt ist, oder schon bei einem ganz allgemeinen Sicherungsbedürfnis (§ 1960 BGB) hat das zuständige Nachlassgericht Fürsorgemaßnahmen zu treffen. Diese können sich neben der primären Verpflichtung, den Erben zu ermitteln, auch darauf beziehen, Konten zu sperren oder eine geeignete Person zur Fortführung eines Betriebs zu finden, der zum Beispiel mit hochgiftigen Substanzen verseucht ist ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-29T00:47:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO &#45; Steuervergünstigung verpasst?</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/steuererklaerung-fuer-pensionaere-anlagen-v-und-so-steuerverguenstigung-ver/</link>
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      <description>Wenn Du erst nach Ablauf der Einspruchsfrist von einer Steuervergünstigung erfahren hast, kannst Du sie nachträglich beantragen, wenn Dich kein grobes Verschulden daran trifft, dass Du sie nicht bereits in der Steuererklärung beantragt hast (Quelle: § 173 AO).


Bist Du ein Steuerexperte, wird das Finanzamt Dir sagen, Du hättest von der Steuervergünstigung wissen müssen, und Dir grobes Verschulden vorhalten ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-28T14:27:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuererklärung richtig ausfüllen &#45; Die Anzeige des Erbfalls</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/erben-und-vererben-steuererklaerung-richtig-ausfuellen-die-anzeige-des-erbf/</link>
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      <description>Da aus naheliegenden Gründen ohne Kenntnis des Erwerbsfalls kein Steuerverfahren in Gang gesetzt werden kann, ist die Anzeige oft der Auslöser für das weitere Verfahren. Anders als im sonstigen Steuerrecht ist sie ? trotz einer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung (§ 30 ErbStG) ? nicht formalisiert; das heißt, es gibt keine Vordrucke für die Mitteilung eines Erwerbsfalls an das Finanzamt (FA) ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-28T12:03:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen KAP und R &#45; Der Freistellungsauftrag</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/steuererklaerung-fuer-pensionaere-anlagen-kap-und-r-der-freistellungsauftra/</link>
      <guid>http://www.ratschlag24.com/index.php/steuererklaerung-fuer-pensionaere-anlagen-kap-und-r-der-freistellungsauftra/#When:15:30:00Z</guid>
      <description>Den Steuerabzug durch Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag kannst Du vermeiden, indem Du Deiner Bank oder Deiner Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilst. Auf diese Weise werden die zustehenden Steuerfreibeträge nicht erst bei der Veranlagung berücksichtigt, sondern schon bei Auszahlung der Kapitalerträge.


Dividenden und Zinsen werden also ohne Abschlagsteuer ausgezahlt, wenn der Bank zum Zeitpunkt der Zahlung ein Freistellungsauftrag vorliegt (§ 44a Abs ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-27T15:30:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Steuerrecht im Detail &#45; Die vorweggenommene Erbfolge</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/erben-und-vererben-steuerrecht-im-detail-die-vorweggenommene-erbfolge_00000/</link>
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      <description>Unter vorweggenommener Erbfolge werden Übertragungen bezeichnet, bei denen der Übergeber (in der Regel die Eltern) mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge vorweg Vermögen überträgt, wobei der Übernehmer (in der Regel die Kinder) die Versorgung des Übergebers und seiner Angehörigen ganz oder teilweise sichern soll. Es handelt sich bei der vorweggenommenen Erbfolge (auch Generationennachfolgevertrag genannt) um ein Geschäft unter Lebenden mit der Absicht, Vermögen der alten Generation bereits zu Lebzeiten ganz oder teilweise auf einen (potenziellen) Erben zu übertragen, ohne dass dabei eine kaufmännisch abgewogene Gegenleistung vereinbart wird ...</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2008-11-27T10:11:00+01:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Erben und vererben: Rechtliche Grundlagen (Familien) &#45; Testament mittels Personal Computer</title>
      <link>http://www.ratschlag24.com/index.php/erben-und-vererben-rechtliche-grundlagen-familien-testament-mittels-persona/</link>
      <guid>http://www.ratschlag24.com/index.php/erben-und-vererben-rechtliche-grundlagen-familien-testament-mittels-persona/#When:08:44:01Z</guid>
      <description>Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB muss ein Testament handschriftlich errichtet werden. Das höchstpersönliche Schriftformerfordernis soll die Authentizität der Person sicherstellen, in dessen Namen testamentarisch verfügt wird.


Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutsam, dass ein Testament bekanntlich widerrufen werden kann. Würde man den PC als Garant für das Schriftformerfordernis genügen lassen (so wie bei Rechnungen), könnte jede Person mit Zugang zu dem Gerät den Inhalt verändern oder zum Beispiel einen entgegengesetzten Wortlaut als Widerruf des ursprünglichen Testaments speichern ...</description>
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      <dc:date>2008-11-27T08:44:01+01:00</dc:date>
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