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Geld und Finanzen


Beitrag von Global Press, 29.08.2011, 10:53

Richtig versichert im Studium

Für die Studenten in Deutschland geht es ab Oktober wieder zur Sache, dann beginnt das Wintersemester an den Universitäten. Die Fachhochschulen nehmen oft schon einen Monat früher den Betrieb wieder auf. Genauso wichtig wie die Planung des neuen Semesters ist die Wahl der richtigen Versicherungen während des Studiums. Welche Versicherungen für Studenten sinnvoll sind, verraten Experten der ARAG.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2001 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Voraussetzung für einen Anspruch auf diese Rente ist jedoch, dass ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Da man bis zum Arbeitsbeginn oftmals keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, sollte man selbst vorsorgen. Deshalb sollte möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden: Je jünger man bei Abschluss der Versicherung ist, desto geringer sind die Beiträge. Im Ernstfall sichert diese Versicherung später den Lebensunterhalt.

Wer mit dem Studium beginnt, kann noch kostenlos über die Eltern krankenversichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Im Falle einer privaten Krankenversicherung muss sich der Student entscheiden, ob er privat versichert bleiben möchte oder nicht. Die Versicherer weist darauf hin, dass Studenten während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, wenn sie sich für die private Versicherung entschieden haben. Wer das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern. Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs. Wer den Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung nicht verlieren will, sollte folgendes beachten: Das Einkommen darf 365 Euro nicht übersteigen; sofern ausschließlich ein sogenannter 400 Euro Job ausgeübt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze auf eben diese 400 Euro. Wer nur in den Semesterferien oder nicht länger als zwei Monate arbeiten will, darf auch mehr als 365 Euro verdienen, da dann kein “regelmäßiges” Einkommen vorliegt. Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, muss der Student sich über den Arbeitgeber pflicht- oder freiwillig krankenversichern.

Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet – das gilt auch für Studenten. Bei Personen- oder Sachschäden können schnell mehrere Hunderttausend Euro anfallen. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Die Mindestversicherungssumme sollte drei bis fünf Millionen Euro nicht unterschreiten. Studenten sind in der Regel noch in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Aber nach Ende der ersten Berufsausbildung beziehungsweise mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze – in den meisten Fällen 25 Jahre – ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll. (Karin Linke/wid)

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Global Press, wid, Ratgeber, Versicherung

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