Beitrag von Global Press, 24.02.2009, 10:24
Pflegeeinrichtungen: Qualitätsprüfungen für 81 Millionen Euro
Alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen müssen sich gemäß der Neufassung des Pflegeversicherungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal einer Qualitätsprüfung unterziehen. Ab dem Jahr 2011 soll die Prüfung dann einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden. Wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) auf eine Nachfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) zu den Kosten bei Qualitätsprüfungen mitgeteilt hat, wurden für die MDK-Prüfer bundeseinheitliche, pauschale Kostenerstattungssätze vereinbart: 900 Euro/Tag für den Einsatz einer Pflegefachkraft und 1 200 Euro/Tag für den Einsatz eines ärztlichen Gutachters.
Da die einzelne Qualitätsprüfung in der Regel durch zwei MDK-Mitarbeiter abgenommen wird und sich über zwei Tage erstreckt, ergeben sich Kosten in Höhe von 3 600 Euro pro Prüfung. Multipliziert mit den rund 22 500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland, fallen insgesamt pro Jahr Kosten in Höhe von rund 81 Millionen Euro allein bei regulären Qualitätsprüfungen an. Diese Kosten gehen laut bpa unmittelbar zu Lasten der Pflegeversicherung und deren Beitragszahler. Hinzu kommen die Kosten für Qualitätsprüfungen im Wiederholungsfall, die von den Einrichtungen selber zu tragen sind. (Hilde Nizamoglou/wid)
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