Beitrag von Rudolf Ring, 02.12.2008, 20:34
Modellbahnwerkstatt: Lebensgefahr für jeden Digitaldecoder - so verhüten Sie Killer-Kurzschlüsse
Das Nachrüsten eines Digitaldecoders ist unter engagierten Modellbahnern quasi zum Volkssport geworden. Allerdings erweisen sich manche Modelle, insbesonders in den “kleinen” Nenngrößen H0 und darunter, beim Umrüsten zuweilen als etwas biestig. Denn Kurzschlüsse bedeuten für Digitaldecoder generell Lebensgefahr. Zwar sind moderne Decoder bis zu einem gewissen Grad und für kurze Zeit kurzschlussfest, dennoch sollten insbesondere ungeplante Masseschlüsse besser unterbleiben. Insbesondere auf Anlagen mit einer stabilen Spannungsversorgung kann bei einem Kurzschluss der Strom sehr schnell so stark ansteigen, dass auch eine primäre Kurzschlussfestigkeit nicht ausreicht.
In der Praxis gibt es insbesondere beim Decoder-Einbau in rollendes Material einige Kurzschluss-Fallen, die schwer vorhersehbar sind. So sind schon etliche Decoder nach vollkommen korrektem Einbau „gehimmelt“ worden, weil während des Fahrbetriebs ein nicht vorhergesehener Masseschluss entstanden ist. Das kann insbesondere im Betrieb bei Lokomotiven mit einer Achsfolge wie Bo’Bo’ oder Co’Co’ passieren, wenn in engen Kurvenradien ein Drehgestell mit leitenden Teilen unerwünschten Kontakt mit einem Metallgehäuse oder dem Gussrahmen der Lok bekommt.
Prüfen Sie daher nach dem Einbau des Decoders, ob ein ungewollter Masseschluss auch in den gängigen Betriebssituationen bis hin zur Fahrt durch einen engen Radius („Industriekreis“) ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls isolieren Sie die entsprechenden Gehäuseabschnitte von innen.
Modellbahn-Digitaldecoder für Fahrzeuge der Spur H0: LD-G-14 von tams elektronik, originale Abmessungen nur 27 x 18 x 8 mm
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Beitrag von Ulf Cronenberg, 02.12.2008, 19:00
iTunes: Songs in ein anderes Format umwandeln
Apples iTunes, das es nicht nur für Mac OS X, sondern inzwischen auch für Windows gibt, rippt Songs von CDs standardmäßig im AAC-Format mit der Datei-Endung “m4a”. Viele Media-Player können mit diesem Format allerdings nichts anfangen – doch mit iTunes kann man die AAC-Datei recht einfach in eine MP3-Datei umwandeln.
Welches Format iTunes wählt, wenn sie eine CD mit dem Programm importieren wollen, können Sie in den Einstellungen von iTunes festlegen (unter Mac OS X erreichen Sie diese auf schnellem Weg über das Tastaturkürzel [Apfel] + [Komma]). Wenn Sie dort (iTunes 8 vorausgesetzt) den Bereich “Allgemein” auswählen, so finden Sie einen Button mit der Beschriftung “Importeinstellungen …”:
Haben Sie auf diesen mit der Maus geklickt, so öffnet sich ein Fenster, in dem Sie das Standardformat für den Import von CD-Songs auswählen können: neben der Standardeinstellung “AAC”, “MP3” (das sicher universellste der genannten Formate), “Apple losless”, “WAV” und “AIF”. Auch über die Qualität der Kodierung können Sie in dem Fenster entscheiden. Sie sollten jedoch bedenken, dass eine höhere Qualität mehr Platz auf Ihrer Festplatte beansprucht. “AIF” und “Apple losless” sind qualitativ hochwertige, aber wenig platzsparende Formate.
Haben Sie einen Song jedoch in einem AAC-Format vorliegen, so können Sie diesen auch noch nachträglich in das MP3-Format (und umgekehrt) umwandeln – und zwar ganz einfach über den Menüeintrag “MP3-Version erstellen” unter “Erweitert”. (Allerdings müssen Sie vorher das Standardformat für den Import – wie oben beschrieben – in den Einstellungen auf MP3 umstellen, erst dann finden Sie den entsprechenden Menüeintrag vor.)
Eins sollten Sie sich jedoch bewusst machen: Die Umwandlung einer komprimierten Datei (z. B. im AAC-Format) in ein anderes komprimiertes Format hat eine geringe Qualitätseinbuße zur Folge. Sollten Sie also die Original-CD mit dem Song zur Hand haben, so empfiehlt es sich, mit dieser den Song in dem gewünschten Format neu zu importieren.
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Windows
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Beitrag von eload24, 02.12.2008, 18:54
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO - Mit Nießbrauch Zugriff der Sozialkassen vorbe
Du hast Dich aus guten Gründen entschlossen, schon mal die Erbfolge im Großen und Ganzen zu regeln, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen zu übertragen. Aber nicht jedes Deiner Kinder ist finanziell gleich gut gestellt. Dein Sohn Hans lebt in Scheidung, hat Unterhaltslasten, und es droht Arbeitslosengeld II. Anstatt ihm das vermietete Doppelhaus zum Eigentum zu übertragen, solltest Du ihm zunächst nur ein Nießbrauchsrecht einräumen. Hans ist einverstanden, denn er weiß: Wenn jemand im arbeitsfähigen Alter bedürftig wird, bekommt er das Arbeitslosengeld II nur, falls er nicht zu viel Vermögen hat. Dabei wird auch Grundbesitz mit eingerechnet. In Sozialfällen leitet der Staat eine grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit auf privates Vermögen ab.
Folge: Der Zugriff der Sozialkassen auf das Vermögen von Hans könnte sich im Ernstfall höchstens auf die Mieten aus dem Doppelhaus erstrecken, nicht aber auf das Doppelhaus selbst, weil das Haus immer noch Dir gehört.
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Geld
Tags: | Arbeitslosengeld II | Ebook-00714 | Nießbrauch | Steuer | Steuererklärung | Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen V und SO
Beitrag von eload24, 02.12.2008, 16:08
Excel-Programmierung mit VBA - VBA-Tricks: Makros in allen Mappen verfügbar machen
Grundsätzlich legt Excel aufgezeichnete Makros immer in der Arbeitsmappe ab, in der Sie sie erstellt haben. Bei Bedarf können Sie Ihre Makros aber auch in allen Arbeitsmappen zur Verfügung stellen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Rufen Sie über das Menü Extras den Befehl Makro – Aufzeichnen auf. In dieser Dialogbox öffnen Sie mit einem Mausklick das Listfeld Makro speichern in. Aus der Liste der möglichen Speicherorte wählen Sie die Option Persönliche Makroarbeitsmappe. Das bestätigen Sie mit der Schaltfläche OK. Dann können Sie mit der Aufzeichnung Ihres Makros beginnen. Wenn diese abgeschlossen ist, können Sie das Makro in allen Arbeitsmappen verwenden.
Beachten Sie, dass Sie den Speicherort eines aufgezeichneten Makros nur vor der Aufzeichnung bestimmen können. Nachträgliche Änderungen am Speicherort erlaubt Excel nicht. Sie können das Makro aber über den VBA-Editor in die persönliche Mappe kopieren.
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Microsoft Excel
Tags: | Arbeitsmappe | Ebook-00700 | Excel | Excel-Programmierung mit VBA | Makro | Speicherort
Beitrag von eload24, 02.12.2008, 15:13
Diagramme erstellen mit Excel: Diagramme drucken
Wenn Sie ein Diagramm ausdrucken wollen, müssen Sie vorher die entsprechenden Optionen festlegen, um zu einem optimalen Ergebnis zu kommen. Bei der Druckvorbereitung müssen Sie unterscheiden, ob sich das Diagramm zusammen mit den dazugehörigen Daten auf einem Tabellenblatt oder auf einem separaten Tabellenblatt befindet. Bei einem Diagramm, das sich mit den dazugehörigen Daten auf einem Blatt befindet, können Sie festlegen, an welcher Stelle das Diagramm auf einer Seite gedruckt wird. Dazu markieren Sie im Arbeitsblatt eine Zelle außerhalb des Diagrammbereichs. Dann rufen Sie im Menü Ansicht den Befehl Seitenumbruchvorschau auf.
Seitenumbruchvorschau
Daraufhin erscheint die in der folgenden Abbildung gezeigte Darstellung des Tabellenblatts auf dem Bildschirm. Bei der Seitenumbruchvorschau handelt es sich um eine stark verkleinerte Darstellung eines Tabellenblatts. Darin können Sie wie in jeder Tabelle Bearbeitungen vornehmen. Zusätzlich werden die Seitenumbrüche angezeigt.
Für die Positionierung des Diagramms auf dem Tabellenblatt klicken Sie die Diagrammfläche mit der Maus an. Dann können Sie das Diagramm mit gedrückt gehaltener linker Maustaste auf dem Blatt verschieben. Wenn Sie die Größe des Diagramms auf dem Tabellenblatt verändern möchten, bewegen Sie den Mauszeiger auf einen der Markierungspunkte, bis er sich in einen Doppelpfeil verwandelt.
Mit gedrückt gehaltener linker Maustaste können Sie dann die Größe des Diagramms auf dem Tabellenblatt anpassen. Wenn die gewünschte Größe erreicht ist, lassen Sie die Maustaste wieder los.
Größe und Position festlegen
Wenn Größe und Position Ihren Vorstellungen entsprechen, markieren Sie eine Zelle außerhalb der Diagrammfläche. Dann rufen Sie im Menü Ansicht den Befehl Normal auf. Damit verlassen Sie die Seitenumbruchvorschau. Für die Ausgabe des Tabellenblatts rufen Sie dann im Menü Datei den Befehl Drucken auf. Daraufhin wird die Dialogbox eingeblendet.
In dieser Dialogbox nehmen Sie die für den Ausdruck erforderlichen Einstellungen vor. Diese bestätigen Sie mit OK und das Tabellenblatt wird ausgegeben. Für die Druckvorbereitung eines Diagramms auf einem separaten Blatt gehen Sie folgendermaßen vor:
Aktivieren Sie über die Registerleiste das Diagrammblatt. Dann rufen Sie im Menü Datei den Befehl Seite einrichten auf. In der erscheinenden Dialogbox aktivieren Sie das Register Diagramm.
In dieser Dialogbox legen Sie fest, in welcher Größe und in welcher Qualität das Diagrammblatt auf dem Papier ausgegeben werden soll. Die Option Ganze Seite verwenden passt die Diagrammfläche ohne Beibehaltung der Proportionen an die Papiergröße an. Mit der Option An Seite anpassen wird die Diagrammfläche unter Beibehaltung der Proportionen in der Höhe oder in der Breite an die Papiergröße angepasst. Für den Fall, dass Sie die Größe und Position der Diagrammfläche auf dem Blatt selbst bestimmen möchten, aktivieren Sie die Option Benutzerdefiniert. Nach der Bestätigung mit OK können Sie dann mit der Maus die Skalierung und die Positionierung vornehmen. Wenn Sie die Einstellungen vorgenommen haben, starten Sie den Ausdruck durch Anklicken der Schaltfläche Drucken.
Ausdruck später starten
Alternativ können Sie die Einstellungen auch mit der Schaltfläche OK bestätigen. Damit kehren Sie zum Diagrammblatt zurück. Dort können Sie weitere Bearbeitungen vornehmen und den Ausdruck zu einem späteren Zeitpunkt starten.
Themen: E-Mail Abo | Office
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Microsoft Excel
Tags: anpassen | Diagramm | Diagramme erstellen mit Excel | drucken | Ebook-00702 | Seitenumbruch
Beitrag von eload24, 02.12.2008, 15:01
Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen Unterhalt und N - Steuergünstig gekündigt werden
Merke Dir genau: Du kannst nur dann Steuern sparen, wenn zusätzliche Freibeträge oder zusätzliche Steuervergünstigungen zu ergattern sind. Also wirst Du bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf eine steuerfreie Abfindung hinwirken. Voraussetzung dafür ist, dass der Anlass zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vom Betrieb ausgeht.
Die maßgebende Textpassage im Aufhebungsvertrag lautet: „… wird vereinbart, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf Veranlassung der Firma aufzuheben …“
Sodann machst Du Deinem Chef einen Vorschlag: „Hören Sie, mein Gehalt, das nach meinem Ausscheiden aus dem Betrieb ja noch zwei Monate weiterlaufen soll, möchte ich als Abfindung steuerfrei erhalten. Können wir nicht den Kündigungstermin zwei Monate vorverlegen? Alles, was nach dem Kündigungstermin gezahlt wird, gilt als steuerbegünstigte Abfindung.“
Meldest Du Dich anschließend arbeitslos, hast Du weitere Vorteile: Das Arbeitsamt löhnt ab sofort weiter und nicht erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten. Denn schließlich hat die Firma Dir gekündigt.
Themen: E-Mail Abo | Geld und Finanzen
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Geld
Tags: Abfindung | Arbeitsamt. | Ebook-00712 | Freibetrag | Kündigung | Steuererklärung für Pensionäre: Anlagen Unterhalt und N
Beitrag von eload24, 02.12.2008, 13:16
Energie für neue Aufgaben tanken: Werden Sie konzentriert wie ein Bogenschütze
Eine der besten bekannten Konzentrationsübungen stammt aus dem Buch „Zen in der Kunst des Bogenschießens“ von Eugen Herigel. Für die Übung sollte man morgens (eventuell auch abends) zehn bis 15 Minuten einplanen. Die Übung nützt Ihnen auch, wenn Sie kein Bogenschütze werden wollen.
Setzen Sie sich aufrecht, aber entspannt auf einen Stuhl. Die Füße stellen Sie parallel mit der ganzen Fläche auf den Fußboden. Die Hände liegen jeweils auf dem Oberschenkel eines Beines. Nun schließen Sie die Augen und versuchen, sich eine weiße Wand vorzustellen. Sobald andere Gedanken auftauchen und das Bild der weißen Wand verschwinden lassen, beginnen Sie wieder von vorne. Atmen Sie dazu tief aus dem Bauch heraus. Wichtig ist es, bis zu Ende zu atmen. Beim Einatmen sollte keine weitere Luft mehr aufnehmbar sein. Atmen Sie langsam und gleichmäßig durch die Nase aus. Diese Übung verbessert Ihre Konzentration nicht nur bei Ihren beruflichen Aktivitäten.
Themen: E-Mail Abo | Management
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Organisation
Tags: Übung | Ebook-00722 | Energie für neue Aufgaben tanken | Konzentration | Unternehmungsführung
Beitrag von dpa, 02.12.2008, 13:14
Jeder vierte Arbeitnehmer findet Chef zu autoritär
Rund jeder vierte Arbeitnehmer findet seinen Chef zu autoritär. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der GfK-Marktforschung in Nürnberg im Auftrag des Onlineportals Gesundheitpro.de in Baierbrunn.
Demnach beklagen sich zum Beispiel gut 28 Prozent der Beschäftigten darüber, dass ihr Vorgesetzter keinen Widerspruch zulässt. Rund 24 Prozent fühlen sich vom Chef ständig unter Druck gesetzt. Und knapp 11 Prozent finden außerdem, dass ihr Chef cholerisch ist und beim geringsten Anlass anfängt zu schreien. Befragt wurden knapp 900 Berufstätige.
Auch in Hinsicht auf sein Wissen über Personalführung und sein Organisationstalent vergeben einige ihrem Chef schlechte Noten: Jeder Fünfte (rund 21 Prozent) Arbeitnehmer ist der Meinung, sein Chef habe von Mitarbeiterführung «keine Ahnung». Jeder Siebte (gut 14 Prozent) findet seinen Vorgesetzten unorganisiert und chaotisch.
Auf der anderen Seite haben die deutschen Arbeitnehmer mehrheitlich aber auch Lob für ihre Chefs übrig: Sechs von sieben (rund 87 Prozent) sagen, ihr Vorgesetzter bringe ihnen Vertrauen entgegen. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) schätzen es, dass ihr Chef sich bei internen Problemen vor seine Mitarbeiter stellt. Und etwas mehr als die Hälfte sehen in ihrem Chef sogar ein Vorbild.
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Beitrag von dpa, 02.12.2008, 13:12
Geld verloren: Selbstvorwürfe helfen nicht weiter
In der Finanzkrise haben viele Anleger zum Teil viel Geld verloren. Oft reagieren Betroffene mit Scham und Schuldvorwürfen, Wut und Verzweiflung. Doch Selbstvorwürfe helfen weder der Psyche noch dem Portemonnaie.
In dieser Situation gelte es, Nachsicht mit sich selbst zu üben, sagt Prof. Michael Krämer von der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie und Beratung (GwG) in Köln. «Aber nutzen Sie die in der Wut gefangene Energie zum Handeln, um Fehler nicht zu wiederholen», rät Krämer, der als Professor für Wirtschaftspsychologie an der Fachhochschule Münster lehrt. Langfristig helfe das am besten, um den persönlichen Umgang mit den erlittenen Verlusten zu erleichtern.
«Richten Sie den Ärger nicht nur gegen sich - sprechen Sie auch mit Vertrauten darüber und ziehen Sie nüchtern Bilanz», empfiehlt der Forscher. Dazu müssten sich Betroffene auch unangenehme Fragen stellen: «War ich zu gierig, zu leichtgläubig, und habe ich mich geschämt, intensiv nachzufragen?» Vielleicht habe sich mancher unter Druck setzen lassen, in ein bestimmtes Wertpapier zu investieren, und Hinweise auf mögliche Risiken wurden überhört: «Wollte ich mit den Großen mithalten und möglichst schnell viel verdienen?», so formuliert es Krämer.
Nur wer schonungslos seine Fehler analysiert, könne aus der Krise lernen und für die Zukunft besser gerüstet sein. In einem nächsten Schritt sollten Betroffene sich austauschen, Rat bei Verbraucherschützern suchen und eigene Wissenslücken in Finanzfragen schließen. Künftig sollte immer ein gründlicher Vergleich erfolgen, bevor Verträge unterschrieben werden.
«Die mehrfache, explizite Frage nach den mit einer Geldanlage verbundenen Kosten und Risiken ist nicht verboten», sagt Krämer. Wenn ein Berater oder Verkäufer in einer solchen Situation ausweichend oder oberflächlich reagiert, sollten sich Kunden nicht auf einen Abschluss einlassen. «Und wechseln Sie die Bank, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen.»
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Tags: Altersvorsorge | Börsen | dpa | Geld | Psychologie | Ratgeber
Beitrag von dpa, 02.12.2008, 12:28
Sprachen sind wichtig - Wenige gehen ins Ausland
Die meisten Erwerbstätigen (92 Prozent) sind überzeugt, ein Auslandsaufenthalt sei eine gute Möglichkeit, Fremdsprachen zu lernen. Meistens bleibt es allerdings bei frommen Wünschen.
Nur rund jeder Siebte (15 Prozent) hat schon einmal mindestens sechs Monate im Ausland verbracht oder plant, das bald zu tun. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa hervor. Deutlich höher ist dieser Anteil allerdings bei den Jüngeren: Unter den 18- bis 29-Jährigen ist es jeder Vierte. Das teilt das Unternehmen Casio in Norderstadt bei Hamburg mit, das die Umfrage in Auftrag gegeben hatte.
Deutliche Unterschiede gibt es in dieser Hinsicht zwischen Stadt und Land: Von den Großstädtern waren 22 Prozent schon mindestens ein halbes Jahr im Ausland, auf dem Land liegt der Wert bei nur 13 Prozent. Der Anteil derjenigen, die beruflich auf Fremdsprachenkenntnisse angewiesen sind, ist dagegen vergleichsweise hoch: Das gilt der Umfrage zufolge für fast jeden dritten Erwerbstätigen (36 Prozent). In der Gruppe der formal höher Gebildeten mit Abitur oder Hochschulabschluss sind es sogar 53 Prozent.
Auch das Alter macht einen Unterschied: Von den 18- bis 39-Jährigen gaben 40 Prozent an, Fremdsprachen seien für sie am Arbeitsplatz wichtig. Bei den Älteren über 50 Jahren waren es 32 Prozent. Dass ein Auslandsaufenthalt für den Spracherwerb am meisten bringt, glaubt eine breite Mehrheit. Auf den nächsten beiden Plätzen folgen Sprachkurse (85 Prozent) und das Lesen von Büchern und Zeitungen in der jeweiligen Fremdsprache (80 Prozent). Für die Erhebung der Daten für die «EX-Word-Studie» wurden von Forsa 1001 Erwerbstätige im Alter ab 18 Jahren befragt.
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Tags: Beruf | Bildung | dpa
Beitrag von dpa, 02.12.2008, 12:22
Vor der Spende über Organisation informieren
Wer in der Vorweihnachtszeit etwas spenden möchte, hat die Qual der Wahl. An erster Stelle sollte daher eine klare Entscheidung stehen: Überlegen Sie, was Ihnen am Herzen liegt, rät der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) in Frankfurt.
So gebe es Spenden für Kinder, Umweltprojekte, den Tierschutz, die Kultureinrichtung vor Ort oder für Forschungszwecke - Spender müssen sich festlegen. Wer das geschafft hat, muss eine Organisation seines Vertrauens auswählen. «Sammeln Sie zum Beispiel im Internet Informationen zur Arbeitsweise, den Spendenprojekten und den Verwaltungskosten», rät der Verband. Ein Hinweis könne die Gemeinnützigkeit sein, Sicherheit bieten könne unter anderem das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) in Berlin. Allerdings werde das Siegel nur an überregional arbeitende Organisationen vergeben - kleine regionale Projekte seien deshalb nicht weniger vertrauenswürdig. Der DFRV ist der Berufsverband der Fundraiser.
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Tags: dpa | Ratgeber | Soziales | Verbraucher | Weihnachten
Beitrag von dpa, 02.12.2008, 12:15
Zahn ab: Naschwerk-Hersteller haftet nicht immer
Hersteller von Naschwerk haften nicht immer, wenn sich der Käufer beim Verzehr einen Zahn abbricht. So wurde einem Bäckereikunden Schadensersatz zugesprochen, dem Käufer eines Schokoriegels hingegen nicht.
Das teilt die Verbraucher Initiative in Berlin mit. Das Landgericht Hagen entschied in einem Fall, dass ein Mann in einem Kirschtaler von einer Bäckereikette keinen Kirschstein hätte vermuten müssen (Az.: 10 S 14/08), so die Verbraucher Initiative. Hier musste die Bäckerei haften. Da ein solches Gebäckteilchen üblicherweise von Hand verzehrt werde, müssen Käufer nicht mit Steinen rechnen, heißt es zur Begründung: Verzehrfertig angebotene Lebensmittel ließen erwarten, dass sie ohne Verletzungsgefahr gegessen werden können. Dazu komme, dass die Bäckerei gerade keine Kirschteilchen mit naturbelassenen, nicht entsteinten Früchten anbot - sie verarbeite fertig entsteinte Sauerkirschen. Es handle sich also um einen Fabrikationsfehler, den der Käufer nicht erahnen könne.
Dagegen war der Käufer eines Schoko-Erdnuss-Riegels selbst Schuld, als eine einzelne überharte Nuss bei ihm einen Zahnschaden verursachte: Das Oberlandesgericht Köln entschied den Angaben zufolge, das liege im «allgemeinen Lebensrisiko» (Az.: 3 U 184/05). Denn anders als die entsteinte Kirsche sei die Erdnuss in der Tat ein Naturprodukt, das - abgesehen vom Schälen und Rösten - die Produktion unverändert durchlaufe. Mit dem Schokoladenüberzug werde sie nur veredelt. Einem Hersteller sei es daher nicht möglich, besonders harte Exemplare vor der Verarbeitung auszusortieren.
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Beitrag von dpa, 02.12.2008, 12:14
Nach Bonbons und Keksen: Melamin auch in Lebkuchen
In milchhaltigen Bonbons und Keksen aus China ist Melamin bereits nachgewiesen worden: Nun wurde die gesundheitsschädigende Chemikalie auch in Hirschhornsalz aus China entdeckt, das gern als Backtriebmittel für Lebkuchen und «Amerikaner» verwendet wird.
Wie das baden-württembergische Verbraucherministerium am Dienstag (2.12.) in Stuttgart mitteilte, wurden 28 Hirschhornsalz-Proben untersucht, davon fünf aus Apotheken oder Reformhäusern, vier von Bäckern, 13 aus dem Großhandel und sechs aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Sieben Proben aus fünf unterschiedlichen Chargen entsprachen dabei nicht den Reinheitsanforderungen nach dem Lebensmittelrecht.
«Die Lebensmittelüberwachungsbehörden haben das weitere Verarbeiten der beanstandeten Ware sofort untersagt», sagte eine Ministeriumssprecherin. Sie sei auch nicht mehr im Umlauf. Derzeit werden noch die vollständigen Lieferwege ermittelt. «Für den Verbraucher, der Lust auf ‘Amerikaner’ hat, besteht keine Gefahr.»
Hirschhornsalz (Ammoniumbicarbonat) wird vor allem zur Herstellung von Lebkuchen und «Amerikanern» in Mengen von unter einem Prozent eingesetzt. Selbst bei Kleinkindern, der empfindlichsten Verbrauchergruppe, wäre ein täglicher Verzehr von einem halben Kilogramm von mit belastetem Hirschhornsalz hergestellter Backwaren nach einer Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch sicher. Die Auswirkungen von Melamin, das aus Harnstoff gewonnen wird, auf den menschlichen Körper sind aber kaum erforscht.
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Tags: dpa | Ernährung | Gesundheit
Beitrag von dpa, 02.12.2008, 11:56
Fehlerhafte Spesenabrechnung ist ein Kündigungsgrund
Falsche Angaben in der Spesenabrechnung können für einen Arbeitnehmer erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben, sagte Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden.
«Wurden die Reisekosten bewusst nicht richtig abgerechnet, kann dies ein Grund für eine Kündigung sein. Denn hier handelt es sich um Spesenbetrug.» Dies könne etwa der Fall sein, wenn eine Essenspauschale in der Abrechnung angesetzt wird, obwohl die Verköstigung im Hotelpreis inbegriffen war. Führt so ein Fall zu einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und landet vor Gericht, werde häufig gegen den Gekündigten entschieden.
Anders sieht es in der Regel aus, wenn lediglich gegen Reisevorschriften des Unternehmens verstoßen wird - also beispielsweise die teurere Business-Class im Flieger gebucht wird, obwohl die Firma nur die Economy-Class erlaubt. In dem Fall droht keine Kündigung. Es könne aber sein, dass der Arbeitnehmer im Zweifel auf diesen Mehrkosten sitzen bleibt, erläutert Schütte. «Denn das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zu übernehmen.»
Ernste Folgen kann aber schon der von der Arbeit mitgenommene Anspitzer haben: «Passiert so etwas in Diebstahlabsicht, kann der Arbeitgeber kündigen.» So habe etwa vor Jahren in einem Fall eine Bäckereiverkäuferin ihren Job verloren, weil sie einen Bienenstich im Wert von 1,20 Mark gegessen hatte. «Alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, an die sich die Frau gewendet hatte, bestätigten die Kündigung», so der Arbeitsrechtler.
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Beitrag von dpa, 02.12.2008, 11:52
Nokia kündigt eigenen E-Mail-Dienst an
Nokia hat die Einführung eines eigenen E-Mail-Dienstes angekündigt. Wie der Handyhersteller in Barcelona mitteilte, können sich Anwender auf dem Portal von Mail on Ovi ein Konto einrichten.
Zunächst ist eine Betaversion des Dienstes in deutscher und in elf weiteren Sprachen verfügbar. Genutzt werden kann der Service zunächst auf allen Geräten der Nokia Series 40. Die webbasierte Version soll im Februar 2009 folgen. Außerdem will Nokia im ersten Quartal 2009 einen Messaging-Dienst einführen. Dieser erlaubt es, private E-Mail- und Instant-Messaging-Konten auf einem Nokia-Gerät zu nutzen.
Nokia erweitert zudem seine N-Serie. Dem Hersteller zufolge soll im ersten Halbjahr 2009 das Nokia N97 in den Handel kommen - zum Preis von rund 550 Euro ohne Mobilfunkvertrag und Steuern. Es handelt sich dabei um ein internetfähiges Gerät mit vollständiger QWERTZ-Tastatur, dessen Display in der Diagonale 8,9 Zentimeter misst. Zur Ausstattung gehören unter anderem ein GPS-Empfänger, eine eingebaute Kamera mit fünf Megapixeln Auflösung sowie WLAN und UMTS mit HSDPA.
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