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Lebenshilfe


Beitrag von dpa, 25.08.2008, 14:52

Partner ohne Trauschein: Vollmachten hinterlegen

Scheuen Paare eine Heirat, sollten sie dennoch einige Regelungen treffen, um im Notfall füreinander da sein zu können. Wichtig ist vor allem eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht.

Hat der eine Partner einen Unfall, kann sich der andere sonst nicht um ihn kümmern, erklärte Eva Becker, Anwältin für Familienrecht aus Berlin. «Nur ein Angehöriger hat im Krankenhaus das Recht, zu einem Patienten vorgelassen zu werden.» Und auch nur er bekommt Auskunft vom Arzt.

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind die Partner rechtlich gesehen «Fremde», erläuterte Becker. «Sie stehen sich in den meisten Fällen wie jeder x-beliebige Passant gegenüber.» Nichtsdestotrotz leben immer mehr Menschen ohne Trauschein zusammen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden gab es im Jahr 2004 rund 2,4 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften, das sind 34 Prozent mehr als 1996.

Damit der Partner im Notfall an Geld herankommt, sollten sich unverheiratete Paare für diese Situation eine Kontenvollmacht ausstellen. «Nach einem Unfall braucht der eine vielleicht dringend Geld, um Sachen zu regeln. Ohne Vollmacht kann er aber nicht an das Geld des anderen», erklärte die Fachanwältin.

Doch auch für den Fall der Trennung sorgen unverheiratete Paare besser vor - insbesondere dann, wenn einer der beiden beruflich zurücksteckt, um die Hausarbeit oder die Kindererziehung zu übernehmen. Laut Statistischem Bundesamt zogen 28 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mindestens ein minderjähriges Kind groß. Häufig arbeiteten dabei zwar beide Elternteile, allerdings überwiegend in der klassischen Rollenverteilung mit einem vollzeitbeschäftigten Vater und einer Mutter mit Teilzeitjob.

Kommt es dann zur Trennung, steht Müttern nach dem Gesetz in der Regel nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Unterhalt zu. «Man sollte sich schon überlegen, ob das bei einer klassischen Rollenverteilung angemessen ist oder ob man nicht besser einen wirtschaftlichen Ausgleich vereinbart», sagte Becker.

Schwierig kann es auch werden, wenn einer ein Haus kauft, der andere dort einzieht und sich an Reparaturen beteiligt. Zwar habe ein Partner dann nach einer Trennung unter Umständen Ansprüche. Das gelte aber nur, wenn es sich um größere Zuwendungen handelte. «Was eine größere Zuwendung ist, muss man dann abwägen. Das ist eine sehr unsichere Rechtsposition», warnte Becker. Besser sei, in solchen Fällen vertraglich zu regeln, dass der Partner prozentual Miteigentümer wird.

Unverheiratete Partner sollten dem jeweils anderen für den Notfall Vollmachten ausstellen - etwa, um im Krankenhaus vorgelassen zu werden. (Bild: dpa)

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