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Beitrag von RA Michael Rohrlich, 22.08.2008, 10:03

Online-Inserate müssen vollständiges Impressum haben

Auf den diversen Handelsplattformen, wie z.B. Mobile.de o.ä., tummeln sich zahlreiche Kleinanzeigen von Privatleuten und auch Unternehmern. Sofern eine solche Kleinanzeige nicht rein privater Natur ist, muss sie ein Impressum bzw. alle entsprechenden Pflichtangaben enthalten, also etwa Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anzeigenbetreibers.

Das ergibt sich nicht “nur” aus dem Gesetzestext des Telemediengesetzes (TMG), sondern auch aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.12.2007 (Aktenzeichen: I-20 U 17/07). Online-Inserate fallen unter den Begriff “Telemedien”, die “geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt” angeboten werden, so die Düsseldorfer Richter.

Praxistipp: Mit Impressums-Assistenten, z.B. dem von Digi-Info.de, lassen sich recht schnell die erforderlichen Pflichtangaben für das eigene Impressum zusammenstellen. Das setzt allerdings voraus, dass man diese Assistenten auch richtig “bedienen” kann, d.h. beispielsweise auch die eigene Rechtspersönlichkeit korrekt einordnen kann. Wer z.B. nicht weiß, dass er zusammen mit einem Dritten geschäftlich handelnd eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildet, kann natürlich auch nicht die richtigen Angaben machen. Deshalb gilt: Im Zweifel lieber Rechtsrat einholen.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Impressum | Inserate | Kleinanzeigen | Onlinerecht

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