Beitrag von RA Michael Rohrlich, 14.11.2008, 10:35
Online-Händler haftbar für Amazon-Fehler
Im eigenen Onlineshop haftet man für die eigenen Fehler – beim Betrieb von “Unter-Shops”, wie z.B. bei Amazon, Yatego, Ebay o.ä., kann allerdings auch eine Haftung für die Fehler der Plattformbetreiber in Betracht kommen.
Wie das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 07.10.2008 (Aktenzeichen: 2-18 O 242/08) entschieden hat, war die Abmahnung eines Online-Händlers rechtmäßig, der seine Waren über die Amazon-Plattform angeboten hat. In diesem Fall wurden durch einen Fehler auf Seiten von Amazon ohne Kenntnis oder Tätigwerden des Händlers in dessen Online-Shop falsche Lieferfristen angegeben. Nach Ansicht der Frankfurter Richter hat sich der Händler diesen Fehler als eigenen zurechnen zu lassen. Da der Händler sich frei aussuchen könne, wo und wie er seine Waren anbietet, habe er auch dafür einzustehen.
Praxistipp: Es gibt diverse Gründe, aus denen der Betrieb eines eigenen Webshops sinnvoller erscheint, als das Verkaufen über “Miet-Shops”. Aber egal auf welche Art und Weise online Waren verkauft werden, eine vorherige Überprüfung aus juristischer Sicht empfiehlt sich immer.
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