Beitrag von Mirko Müller, 20.07.2008, 14:05
Nicht erlaubt: Das Mobiltelefon während der Fahrt als Navigationsgerät (Navi) nutzen
Schlechte Karten für Besitzer von Handys mit Navigationsfunktion. Die mobilen Navigationsgeräte im Handy dürfen während der Fahrt nicht programmiert oder aus der Halterung entfernt werden. Das hat das OLG mit Beschluss vom 30.06.2008 (Aktenzeichen 81 Ss-OWi 49/08) entschieden. Das geltende Handyverbot am Steuer gilt demnach auch dann, wenn das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren, sondern als Navigationsgerät genutzt wird. Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab, der vom Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden war.
In der Urteilsbegründung verweist das OLG Köln auf § 23 Abs 1a StVO, der die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer hierfür das Gerät aufnimmt oder hält. Nach Meinung des Gerichts schließt der Begriff “Benutzung” sämtliche Handyfunktionen ein, darunter auch das Schreiben und Lesen von SMS, das Surfen im Internet, die Nutzung als Diktiergerät oder eben das Navigieren im Straßenverkehr.
Auch wenn es sich paradox anhört: Damit ist die Nutzung eines Navi-Handys zum Navigieren während der Fahrt verboten. Einzige Ausnahme: Das Handy ist fest in eine Halterung eingebaut und muss nicht in die Hand oder aufgenommen werden. Mobile Navis, die zum Beispiel per Saugnapf an der Frontscheibe befestigt sind, können daher auch weiterhin bedenkenlos genutzt werden.
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