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Beitrag von RA Michael Rohrlich, 20.05.2010, 09:35

Neue Informationspflichten für Dienstleister seit 17.05.2010

Zum 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Dies hat auf alle Anbieter von Dienstleistungen Auswirkungen, off- und online.

Ausgenommen sind lediglich einige wenige Branchen, wie z.B. Finanzdienstleister, Mediziner, Notare oder Steuerberater. Alle anderen müssen nun vor Vertragsschluss bzw. vor Ausführung der Dienstleistung ihre Kunden über bestimmte Dinge informieren. Dabei werden Informationen unterschieden, die unaufgefordert bzw. die nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu den Pflichtangaben gehören viele Infos, die schon vom Telemediengesetz (TMG) erfasst sind, wie z.B. Name und Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Kontaktdaten, Handelsregisterangaben, Umsatzsteuer-ID etc. Manche Angaben ergeben sich auch aus der Natur der Sache, wie etwa die Beschreibung der Dienstleistung oder die Angabe des Preises bzw. dessen Berechnungsgrundlage. Neu ist jedoch z.B. die Pflicht zur Angabe einer evtl. bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, was insbesondere bei Rechtsanwälten einschlägig ist.

Auf Nachfrage sind z.B. etwaige berufsrechtliche Regelungen, multi-disziplinäre Tätigkeiten und Kooperationen, bestehende Verhaltenskodizes oder etwaige außergerichtliche Beschwerde- / Schlichtungsverfahren mitzuteilen.

Der Dienstleister kann wählen, in welcher Form er diese Informationen seinen Kunden zugänglich macht, etwa auf der Homepage des Unternehmens bei entsprechendem Hinweis auf die eigene Domain auf Visitenkarte, Briefbögen etc. oder durch Bereitstellung von Informationsmaterial in gedruckter Form.

Praxistipp: Bei Nicht-Beachtung der Vorgaben der DL-InfoV drohen Abmahnungen und Bußgelder. Alle Dienstleister sollten daher schnellst möglich ihre Homepage bzw. ihr Info-Material anpassen.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht |
Tags:

Onlinerecht, Informationspflichten, Dienstleistung

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