Beitrag von dpa, 05.09.2008, 13:51
Mitarbeiter muss betriebsinterne Versetzung hinnehmen
Ein Arbeitnehmer muss eine betriebsinterne Versetzung grundsätzlich hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Ausnahmen gelten lediglich für die Fälle, dass dem Mitarbeiter eine bestimmte Stelle im Arbeitsvertrag ausdrücklich zugesichert wurde, die neue Tätigkeit nicht der Qualifikation des Arbeitnehmers entspricht oder wenn er mit Lohneinbußen rechnen muss (Urteil vom 28. 4. 2008 - 5 Sa 716/07).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger war als Schlosser in einem Unternehmen beschäftigt. Als ihn der Arbeitgeber in einen Bereich versetzte, in dem überwiegend Mitarbeiter einer Fremdfirma tätig waren und der mit Lärmbeeinträchtigungen verbunden war, erhob der Schlosser Klage. Er machte geltend, es handele sich bei seiner neuen Arbeit nicht mehr um Facharbeitertätigkeiten. Daher sei die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig.
Das LAG schloss sich dem nicht an. Die Richter verwiesen darauf, es sei Sache des Arbeitgebers, aufgrund seines Direktionsrechts den Arbeitsbereich eines Mitarbeiters festzulegen. Dabei ließen die Richter erkennen, je unbestimmter die Festlegung im Arbeitsvertrag sei, umso größer sei der Spielraum des Arbeitgebers. Hier habe der Kläger nicht belegt, dass der Arbeitgeber diesen Spielraum überschritten habe, da er generell als «Schlosser» beschäftigt sei und ihm daher im gesamten Betrieb Schlosserarbeiten zugewiesen werden könnten.
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