Beitrag von dpa, 19.08.2008, 13:56
Mieter muss nach Dämmung auch Verklinkerung zahlen
Wenn ein Haus nach einer Wärmedämmung nachträglich verklinkert wird, darf der Vermieter des auch die dafür anfallenden Kosten in eine Mieterhöhung einbeziehen.
Das hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, auf das der Anwalt-Suchservice in Köln hinweist (Az.: 20 C 1848/06). In dem Fall klagten die Mieter gegen eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Sie argumentierten, dass die Verklinkerung nicht mehr als Modernisierungsmaßnahme angesehen werden könne, sondern dass es sich um eine Luxusausführung handle. Das Amtsgericht sah das anders und entschied, dass der Vermieter Anspruch auf die Zahlung des vollen von ihm geforderten Aufschlags habe.
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