Netzwerk

eBooks bei eload24
Softwareangebote
Schieb-Report

Beim Strom sparen

Aktionen

1 DVD geschenkt
1 Buch geschenkt
1 CD geschenkt

2 USB-Sticks gratis
1 GB Online-Backup
home   über uns   kontakt   impressum   login   registrieren

gesundheit-und-medizin


Beitrag von Global Press, 24.08.2009, 18:58

Medizin: Der Patient als Kunde

Aufgrund zahlreicher Änderungen im Gesundheitssystem ist der Patient inzwischen zum Kunden des Arztes geworden. Das bringt für ihn Pflichten und Rechte mit, die er kennen sollte. Gesetzlich Krankenversicherte, die über eine Chipkarte verfügen, haben in aller Regel mit den Behandlungskosten direkt nichts zu tun. In Arztpraxen werden Kassenleistungen über die Chipkarte abgerechnet, eine Barzahlung für solche Leistungen dürfen die Mediziner nicht verlangen. Auch ist es ihnen untersagt, Kassenleistungen auf Rechnung anzubieten. Laut der Verbraucherzentrale NRW sollten Patienten wissen: Wer eine Rechnung bezahlt, die eigentlich von der Kasse übernommen wird, bekommen in der Regel nachträglich von der Krankenversicherung die Kosten nicht mehr erstattet.

Selbst bezahlt werden müssen lediglich die Praxisgebühr sowie Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL). Die Verbraucherschützer jedoch warnen davor, dass oft Untersuchungen angeboten werden, die medizinisch nicht notwendig sind oder deren Nutzen wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Patienten sollten somit stets nachfragen, welche Vorteile die zusätzliche Leistung hat und welche Risiken damit verbunden sind. Im Zweifelsfall sollte sich der Versicherte von seiner Krankenkasse beraten lassen. Nach Abschluss einer Zusatzbehandlung muss der Mediziner eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ausstellen. Bei Missachtung dieser Regeln kann der Arzt kein Entgelt verlangen.

Liegt ein Notfall vor, müssen Ärzte einen Patienten behandeln und dürfen ihn nicht wegschicken. Allerdings sind ohne eine vorherige Terminvereinbarung längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen, sofern der Gesundheitszustand dies erlaubt. Als Patient sollte man seine akuten Beschwerden bei der Kontaktaufnahme möglichst genau schildern. Handelt es sich nicht um einen Notfall, können sich reine Privatärzte ihre Patienten aussuchen, für Kassenärzte gilt dies nicht. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen haben sie die Möglichkeit, einen Patienten abzulehnen oder an einen anderen Arzt zu verweisen.

Wenn ein Mediziner ein bestimmtes Arzneimitel nicht verschreiben will, können Patienten nicht darauf bestehen. Allerdings darf ein Arzt die Verschreibung eines notwendigen Medikaments nicht verweigern. Vermerkt er auf dem Rezept Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform, wird in der Apotheke eines der drei günstigsten Präparate mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung und -stärke abgegeben. Gibt es zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Arzneimittelhersteller einen Rabattvertrag, müssen die Apotheken bestimmte Medikamente abgeben. Auch wenn Apothekenkunden bereit dazu sind, zusätzlich anfallende Kosten aus eigener Tasche zu tragen, ist eine Abgabe eines anderen Arzneimittels in der Apotheke nicht möglich. Lediglich wenn medizinische Gründe dagegen sprechen, können Ärzte ein anderes Medikament verordnen. Dies müssen sie auf dem Rezept gesondert vermerken.  (Gaby Schulemann-Maier/mp)

mp Düsseldorf - Aufgrund zahlreicher Änderungen im Gesundheitssystem ist der Patient inzwischen zum Kunden des Arztes geworden. Das bringt für ihn Pflichten und Rechte mit, die er kennen sollte.

(0) Kommentare | Permalink | Newsletter
Themen: E-Mail Abo | Gesundheit und Medizin | Gesundheit | Global Press
Tags: Gesundheit | Global Press | Patienten | Ratgeber

TxtBear: Artikel als TxtBear Doc



Loading...