Beitrag von RA Michael Rohrlich, 09.01.2008, 15:35
Kein Mitverschulden bei Fällen von Online-Phishing
Schon seit geraumer Zeit geistert der Kunstbegriff “Phishing” durch die Medien. Gemeint ist das Erschleichen von fremden Bankdaten (PIN- und TAN-Nummern) zum Zwecke der Plünderung des Kontos.
Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil vom 05.12.2007 (Aktenzeichen: 9 S 195/07) entschieden, dass einen Phishing-Opfer kein Mitverschulden trifft, wenn dieses eine AntiViren-Software auf seinem Computer installiert hat bzw. zum Tatzeitpunkt eingerichtet hatte. Die Kölner Richter haben erkannt, dass auch aktuelle Virenschutzprogramme nicht immer die neusten Schadprogramme erkennen. Trotz aller Sicherheitsupdates tauchen auch immer wieder neue Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Programmen auf.
Und es wird noch einer draufgesetzt: Gerade die Sicherheitseinstellungen des immer noch überwiegend von Internet-Surfern genutzten Microsoft Internet Explorers sei, so das LG Köln, im Auslieferungszustand alles andere als sicher. Darüber hinaus gäbe es gefälschte Internetseiten, die den Original-Seiten der Banken zum Verwechseln ähnlich sähen und daher auch aufmerksame Besucher zu täuschen vermögen.
Praxistipp: Sollten Sie in eine Phishing-Falle getappt sein, sollten Sie dies so schnell wie möglich Ihrem Kreditinstitut mitteilen, um ggf. noch größeren Schaden verhindern zu können. Aber auch später ist noch nicht alle Hoffnung verloren. Leider erfährt man von den Banken nur wenig über die Verfahrensweise in Phishing-Fällen, da ja niemand gerne zugibt, angreifbar zu sein.
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Tags: Mitverschulden | Onlinerecht | Phishing
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