Beitrag von RA Michael Rohrlich, 14.05.2010, 13:42
Hinweis auf Zubehör bei Produktfotos Pflicht
Der “08/15-Verbraucher” muss bei einer als Blickfang gestalteten Werbung, in welcher neben dem eigentlichen Produkt auch bestimmtes Zubehör abgebildet ist, nicht davon ausgehen, dass dieses Zubehör nicht im Angebot enthalten ist. Es gibt kein dahingehendes, allgemeines Verbraucherverständnis. Dies sieht jedenfalls das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 22.12.2009 (Aktenzeichen: 5 W 124/09) so.
Praxistipp: Im Rahmen einer Produktbeschreibung sind ansprechende Abbildungen mit Recht sehr beliebt, da sie die z.T. doch recht trockene Produktbeschreibung untermalen und auflockern. Allerdings bergen sie auch Gefahren – wie die Entscheidung des Kammergerichts zeigt. Daher sollte als Bildunterschrift zur Klarstellung stets ein Zusatz, wie etwa “Zubehör nicht im Lieferumfang enthalten” o.ä., eingefügt werden.
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