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Lebenshilfe


Beitrag von Sigrid Ruth Stephenson, 16.02.2008, 11:42

Existenzgründung – Wie werde ich mein eigener Chef? – Die Buchführung

Irgendwann haben Sie die ultimative Idee, wie Sie als eigener Chef Ihr Geld verdienen könnten – und halten gleich wieder inne. Ich bin doch kein Buchhalter! Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgefunden hat, plagen sich 90 Prozent der Gründer mit derlei Unwohlsein herum. Da Sie als Unternehmer für die Richtigkeit Ihrer Zahlen selbst verantwortlich sind, ist der Ernst des Problems nicht von der Hand zu weisen. Pflichten und Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung sollten Sie schon kennen. Aber keine Panik, es gibt Hilfe:

1. Sie können an einem Buchführungskurs teilnehmen, z. B. bei der zuständigen Kammer. Da wird Ihnen alles haarklein und in Ruhe erklärt.

2. Ein Steuerberater übernimmt von Anfang an die Buchführung für Sie und erledigt dann natürlich auch Ihre Steuererklärung.

3. Vielleicht kommen Sie ja gerade deshalb, weil sie noch „klein“ sind, mit der einfachen Buchführung aus. Die empfiehlt sich für Freiberufler und kleine Unternehmen mit leicht überschaubaren Geschäftsprozessen. Da Sie seit 2004 für die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) einen entsprechenden Vordruck des Finanzamtes verwenden müssen, ist es sinnvoll, alle Einnahmen und Ausgaben gleich nach entsprechenden Rubriken sortiert zu notieren.

Ganz wichtig:

• Ihre Buchführung sollte immer unbedingt auf dem neuesten Stand sein. Der Vorteil: Sie haben alle Zahlen und damit den finanziellen Stand Ihres Unternehmens ständig im Blick.

• Legen Sie Rechnungen und Belege nicht erst einmal irgendwo hin, sondern kleben Sie sie auf, heften Sie sie ab. Kassenzettel auf Thermopapier sind irgendwann nicht mehr lesbar. Die sollten Sie vor dem Ablegen kopieren.

• Alle Kaufleute, die keine Kleinunternehmer sind, sowie Nicht-Kaufleute mit Umsätzen über 500.000 € pro Umsatzjahr, Gewerbetreibende mit mehr als 50.000 € Gewinn und Kapitalgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Buchführungspflicht. Das bedeutet: Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Jedes Konto hat eine Soll- und eine Habenseite, auf der für jeden einzelnen Geschäftsvorgang Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Außerdem besteht Bilanzierungspflicht (Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung).

Aber wenn Sie erst einmal bei solchen Umsätzen angekommen sind, können Sie sich bestimmt einen eigenen Buchhalter leisten – oder auch mehrere.

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Themen: E-Mail Abo | Lebenshilfe | Management | Geschäftsideen
Tags: Bilanz | Buchführung | EÜR | Existenzgründung | Jahresabschluss | Kleinunternehmer | Selbstständigkeit | Steuererklärung | Thermopapier



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