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Internet


Beitrag von RA Michael Rohrlich, 16.04.2008, 11:38

Erneut schlechte Karten für die Musikindustrie

Wie schon im letzten Beitrag dargestellt, weht der Musikindustrie bei ihrem Kampf gegen illegale Musikdownloads zunehmend Gegenwind ins Gesicht. Nach der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat sich nun auch das Landgericht Saarbrücken kritisch zur Vorgehensweise der Musikindustrie geäußert.

Mit Beschluss vom 28.01.2008 (Aktenzeichen: 5 (3) Qs 349/07) hatten die Saarbrücker Richter einen Antrag auf Akteneinsicht zurückgewiesen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die beantragte Einsicht in die Akten des angestrengten Strafverfahrens abzulehnen war, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für etwaige Urheberrechtsverletzungen o.ä. ergeben haben. Denn der Umstand, dass eine bestimmte IP-Adresse einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, bedeutet noch nicht, dass diese Person auch zur Tatzeit über den genannten Internetanschluss die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Jetzt muss die Musikindustrie also mehr vorbringen, als “nur” eine erfasste IP-Adresse. Was genau an Informationen gefordert wird, dürfte vom konkreten Einzelfall abhängen. Dieses Urteil ist zunächst als Einzelfallentscheidung zu verstehen, die nur Wirkung für die am Rechtsstreit beteiligten Parteien entfaltet. Allerdings zeigt der Tenor eine deutliche Richtung an, die einem derzeitig erkennbaren “Trend” entspricht.

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Themen: E-Mail Abo | Internet | Onlinerecht
Tags: Abmahnung | Filesharing | Musikindustrie | Onlinerecht