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Literatur und Bücher


Beitrag von Pia Helfferich, 09.08.2008, 10:34

Eine Rechnung schreiben

Freie Autoren tun es, und wenn man mal einen Nebenjob erledigt hat, muss man es plötzlich auch tun: Rechnungen schreiben. Sollte eigentlich eine schöne Sache sein, doch plötzlich weiß man nicht, was man dabei beachten muss, um nichts verkehrt zu machen.

Es gibt keine formalen Vorgaben, aber jede Menge Einzelheiten, die auf der Rechnung stehen müssen. Der eigene Name und die Adresse müssen verzeichnet sein, sowie die des Kunden. Das Ausstellungsdatum der Rechnung, wie auch das Datum der Lieferung, bzw. der Leistung werden vermerkt. Die genaue Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (etwa die Überschrift des gelieferten Artikels) hat auf der Rechnung zu erscheinen, ebenso selbstverständlich der Rechnungsbetrag und eine Rechnungsnummer. Diese muss (bei mehreren Rechnungen) fortlaufend sein und darf nur einmal vergeben werden. Wichtig ist außerdem, dass die Steuernummer des Rechnungsstellers angegeben wird.

Beim Thema Steuern wird es ein bisschen kompliziert. Fällt man unter die berühmte Kleinunternehmer-Regelung, schreibt man auf die Rechnung den Zusatz „Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 19 UStG“.

Ansonsten schreibt man die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge auf.

Kontodaten für die Überweisung nicht vergessen.

In welcher Form man diese ganzen Details aufs Blatt bringt, ist dann jedem selbst überlassen.

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Themen: E-Mail Abo | Literatur und Bücher | Schreiben im Alltag
Tags: Adresse | Kleinunternehmer-Regelung | Rechnung | Rechnungsdatum | schreiben | Steuern | Steuernummer | Umsatzsteuer



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