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Beitrag von Global Press, 18.06.2009, 13:03

Do-it-yourself in Haus und Garten kann teuer werden

Sparsame Hausbesitzer legen gern mal selbst Hand an, wenn Leitungen zu verlegen sind, die Terrasse neu zu pflastern ist oder die Fassade wieder einen Anstrich braucht. Führen die Hobby-Handwerker diese Arbeiten dann nicht fachgerecht aus, handeln sie unter Umständen grob fahrlässig und riskieren ihren Versicherungsschutz. Und das kann teuer werden.

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig verhandelten Fall hatte ein Rentner beim Abdichten des Flachdachs versehentlich sein Haus in Brand gesetzt. Er wollte mit Hilfe eines Gasbrenners vom Baumarkt Bitumenbahnen wasserdicht verschweißen, dabei entzündete sich der hölzerne Dachstuhl. Selbst mit dem bereitstehenden Feuerlöscher und einer großen Wanne Wasser konnte er nicht verhindern, dass die darunter liegenden Wohnräume in Flammen aufgingen.

Als der Hobby-Handwerker den Schaden in Höhe von mehreren 100 000 Euro von seiner Gebäudeversicherung ersetzt haben wollte, winkte diese laut der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung ab: Der Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt, weshalb ihm keine Entschädigung zustehe. Doch der Amateur-Dachdecker war anderer Meinung und zog bis vor Gericht. Die Richter gaben jedoch der Gebäudeversicherung in allen Punkten recht. Der Kläger habe weder die Betriebsanleitung des Gasbrenners genau gelesen, noch brennbare Materialien wie etwa die Holzlatten der Dachkonstruktion abgedeckt. Sein Verhalten sei grob unvorsichtig gewesen und habe die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 16 U 39/07).  (Hilde Nizamoglou/wid)

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