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Lernen und Weiterbildung


Beitrag von dpa, 29.08.2008, 14:34

Dienstplan: Keine befristete Vertragsverlängerung

Die Aufnahme in einen Dienstplan ist kein Beweis für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.

Vielmehr müsse der Arbeitnehmer entweder eine schriftliche Verlängerung in Händen halten oder nachweisen können, dass ihm der Arbeitgeber selbst oder von ihm ermächtigte Personen die Verlängerung des Arbeitsvertrages zugesagt hätten (Urteil vom 29.5.2008 - 10 Sa 116/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Lkw-Fahrers ab. Der Kläger wollte vor Gericht die Feststellung erreichen, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht abgelaufen sei. Zur Begründung verwies er auf den Dienstplan der nächsten Monate, in dem er noch berücksichtigt sei. Außerdem hätten ihm seine unmittelbaren Vorgesetzten eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses signalisiert.

Das LAG ließ beide Argumente nicht gelten. Die Verlängerung sei bisher jeweils schriftlich erfolgt. Der Eintragung in den Dienstplan komme daher keine rechtliche Wirkung zu. Auf die eventuelle Zusage seiner unmittelbaren Vorgesetzten habe sich der Kläger nicht verlassen dürfen, da ihnen keine Kompetenz in Personalangelegenheiten zugestanden habe.

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