Beitrag von RA Michael Rohrlich, 24.10.2008, 16:03
Die neue Verpackungsverordnung
Ab dem 1. Januar 2009 wird eine neue Verpackungsverordnung (VerpackV) in Kraft treten, welche für Online-Händler nicht ganz unwichtige Auswirkungen für den Alltag mit sich bringt. Aber auch die derzeit aktuelle Fassung der VerpackV sollte man kennen, da sie alle diejenigen betrifft, die Verpackungen bzw. verpackte Waren in den Verkehr bringen. Es sind mithin nahezu alle Online-Händler betroffen mit Ausnahme von privaten Ebay-Verkäufern.
Nach der VerpackV sind Hersteller bzw. Händler von Verkaufsverpackungen verpflichtet, leeres, gebrauchtes Verpackungsmaterial ihrer Kunden kostenfrei zurückzunehmen. Es steht alternativ zur Wahl, durch eine Beteiligung an einem dualen System, z.B. dem “Grünen Punkt”, dieser Rücknahmepflicht zu entgehen. Bei Verpackungen mit dem “Grünen Punkt” obliegt also dem Verbraucher die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung, so dass Händler von ihrer Rücknahmeverpflichtung frei werden.
Ab nächstem Jahr gilt u.a. eine Registrierungspflicht für alle diejenigen Verpackungen, die an Endkunden verschickt werden. Es müssen somit alle derartigen Verpackungsmaterialien bei einem Entsorgungsunternehmen registriert und auch mit dem entsprechenden Symbol dieses Unternehmens versehen werden. Entscheidend hierbei ist, dass alle Materialien registriert werden, es spielt keine Rolle, wer die Registrierung vornimmt.
Prinzipiell werden Unternehmer nicht dazu gezwungen, sich einem Entsorger anzuschließen, allerdings dürfen keine Verpackungen, Füllmaterial usw. mehr verwendet werden, die nicht bei einem solchen flächendeckenden Rücknahmesystem registriert sind. Die Pflicht zur Registrierung trifft nur diejenigen Händler bzw. Hersteller, die Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen.
Praxistipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, denn nicht erst nach der Novelle 2009 bestehen die Pflichten nach der VerpackV, sondern bereits jetzt!
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