Beitrag von Martin Schmidt, 04.07.2008, 16:19
Die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen – Ein Beispiel
Angeln ist Ländersache. Wie im bereits im Ratschlag Die Fischerprüfung erläutert, obliegen Inhalt und Schwierigkeitsgrad der Fischerprüfung den Bundesländern. Daher sind Unterschiede zwischen den Bundesländern quasi vorprogrammiert. Im Folgenden wird – als ein Beispiel – die Fischerprüfung Nordrhein-Westfalens (NRW) vorgestellt.
Die Fischerprüfung in NRW ist in zwei Teile unterteilt: Für den theoretischen Teil stehen 90 Minuten zur Verfügung, für den praktischen 15 Minuten. Im Theorie-Teil muss ein Multiple-Choice-Test gelöst werden. Bei jeder Frage ist immer nur eine Antwort richtig. Insgesamt gibt es 341 Fragen, die in sechs Bereiche unterteilt sind:
* Allgemeine Fischkunde, Fischkrankheiten
* Spezielle Fischkunde
* Gewässerkunde & Fischhege
* Naturschutz & Tierschutz
* Gesetzeskunde
* Gerätekunde
In der Prüfung kommen aus jedem Bereich zehn Fragen vor. Von den 60 Fragen müssen mindestens 45 richtig beantwortet werden, davon mindestens sechs aus jedem Bereich. Die Lernstrategie „Mut zur Lücke“ ist daher bei einer Fischerprüfung nicht zu empfehlen.
Der praktische Teil besteht aus zwei Teilleistungen. Im ersten muss eine Kombination aus Angelrute samt Rolle, Köder und Zubehör zusammengebaut werden. Insgesamt gibt es zehn unterschiedliche Kombinationen. Sie lauten:
* beringte leichte Rute Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen
* Schwingspitzenrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen
* Angelrute zum Fang von Karpfen
* Grundrute zum Fang von Aalen
* Spinnrute zu Fang von Hechten und Zandern
* Spinnrute zum Fang von Flussbarschen
* Fliegenrute zum Fang von Flussforellen (Trockenfischen)
* Fliegenrute zum Fang von Flussforellen (Nassfischen)
* Angelrute zum Fang von Dorschen
* Brandungsrute zum Fang von Plattfischen
In der zweiten Teilleistung gilt es, von 44 Fischarten mindestens vier richtig zu erkennen. Dem Prüfling werden sechs nach dem Zufallsprinzip gezogene Bildtafeln vorgelegt, von denen er vier erkennen muss. Folgende Arten müssen erkannt werden:
Aal, Äsche, Amerikanischer Flusskrebs, Bachneunauge, Bachforelle, Bachsaibling, Bachschmerle, Barbe, Bitterling, Brassen, Döbel , Dreistacheliger Stichling, Elritze, Europäischer Flusskrebs, Flunder, Flussbarsch, Giebel, Groppe, Gründling, Güster, Hasel, Hecht, Dorsch, Karausche, Kaulbarsch, Lachs, Makrele, Meerforelle, Moderlieschen, Nase, Quappe, Rapfen, Rotauge, Regenbogenforelle, Rotfeder, Schlammpeitzger, Schleie, Schneider, Steinbeißer, Ukelei, Wels, Wildkarpfen, Zander und Zwergstichling.
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