Beitrag von Pia Helfferich, 31.01.2008, 15:37
Das Exposé zu einem Roman schreiben
Hat man einen Roman geschrieben, schickt man das Manuskript nicht komplett zu einem Verlag oder einer Agentur. Die wollen nämlich in aller Regel vorerst ein Exposé und eine Leseprobe. Das Exposé sollte mit größter Sorgfalt verfasst werden. Wenn es nämlich schlecht geschrieben ist und dem Lektor nicht gefällt, wird er die Leseprobe erst gar nicht in die Hand nehmen. Hauptaufgabe: Es soll ein klares Bild vom Roman vermitteln und Interesse für das Manuskript wecken. Zu diesem Zweck gibt es den Inhalt wieder und zwar komplett. Zwar ist es ein reizvoller Gedanke, den Lektor mit einem Cliffhanger (Geschichte endet an einem Spannungshöhepunkt) zum Lesen des Probekapitels zu verführen. Doch in der Praxis scheitern solche Raffinessen meist. Lieber so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig den Inhalt zusammenfassen, das darf und sollte auf unterhaltsame und spannende Weise geschehen. Gerade wegen dem begrenzten Umfang hat der Autor die einmalige Chance, dem Lektor zu zeigen, dass er gut schreiben kann. Ansatzweise können auch Stil und Sprache des Romans in das Manuskript eingeflochten werden.
Man kann zusätlich eine knappe Konkurrenzanalyse mitschicken und das Manuskript in die Literaturlandschaft einordnen, also vermerken, welchen Romanen es ähnelt und wie es sich von der Konkurrenz abhebt. Doch dabei sollte Selbstlob vermieden werden ("Der neue Harry Potter, nur noch besser“).
Keinesfalls damit zu punkten versuchen, dass alle Freunde und Bekannte diese Geschichte lieben. Ebenso verbietet es sich, Schwachstellen des Romans schönzureden. („Der Anfang zieht sich etwas in die Länge, doch dann wird es sehr lustig“).
Das Exposé sollte zwei Normseiten nicht überschreiten. Darauf werden die Anschrift des Autors und die Länge des gesamten Manuskripts vermerkt.
Bevor das Exposé zu einem sorgfältig ausgesuchten Verlag geschickt wird oder eben zu einer Agentur, sollte man sich auf der jeweiligen Webseite informieren, ob der Empfänger spezielle Vorgaben für die Einsendung von Exposés macht.
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